Verpflichtende Schulungen

KI-Einsatz im Personalwesen

Seit Anfang Februar gilt: Wer im Unternehmen KI-Systeme einsetzt, muss die Beschäftigten schulen. Das gilt besonders im Personalbereich.

KI-Einsatz im PersonalwesenFoto: deagreez / stock.adobe.com

Diese Pflicht ergibt sich aus Artikel 4 des AI Acts und betrifft alle, die mit KI arbeiten – von der Entwicklung bis zur Nutzung von Tools wie ChatGPT.

Besondere Anforderungen gelten für HR-Abteilungen. Im Personalwesen gelten strengere Vorgaben, da viele KI-Anwendungen hier als Hochrisiko-Systeme eingestuft werden. Die Schulungen sollten daher praxisnah und am konkreten Einsatz ausgerichtet sein. Besonders wichtig ist die Einhaltung der DSGVO. Es dürfen keine personenbezogenen Daten oder Geschäftsgeheimnisse in KI-Tools eingegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: Verpflichtung im AI-Act: KI-Kompetenz im Unternehmen.

Jennifer Jakob

Jennifer Jakob

Zentrale Dienste und Kundenmanagement
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Personal und interne Prozesse
Schwerpunkte: Bewerbermanagement, Personalentwicklung, Ausbildungsleitung, HR-Software, Netzwerk Personal
Telefon: 07121 201-273
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