Strom- und Wärme aus erneuerbaren Energien
KfW erweitert Förderprogramm
Foto: by-studio - Fotolia.comUnternehmen jeder Größe können den Förderkredit jetzt über einen Finanzierungspartner ihrer Wahl beantragen. Die Förderung ist an keinen Mindestkreditbetrag gebunden und kann in Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Auch Globaldarlehen an Landesförderinstitute oder die Kombination mit anderen Fördermitteln sind möglich. Davon ausgenommen sind Anlagen, die bereits eine Förderung nach dem EEG, der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung erhalten. Der Investitionsort der förderfähigen Maßnahmen kann innerhalb der EU sowie im Vereinigten Königreich und Norwegen liegen.
Das Programm zielt darauf ab, insbesondere die Vermarktung von Strom über sogenannte Direktlieferverträge zu unterstützen. Dabei ist der Verkauf des erzeugten Stroms nicht durch staatliche Förderungen wie die Einspeisevergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgesichert, sondern ausschließlich über Vereinbarungen zwischen Stromerzeugern und anderen Marktteilnehmern. Insgesamt befindet sich der marktbasierte Ausbau noch in der Entwicklungsphase und Finanzierungspartner sind mit mehr Komplexität konfrontiert als im regulierten Marktsegment. "Erneuerbare Energien Plus“ adressiert die dadurch entstehenden Hemmnisse und schafft verlässliche Planungssicherheit.
Weitere Informationen zu Förderungen gibt es bei der Kompetenzstelle Ressourceneffizienz Neckar-Alb.


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