Handel mit Verbrauchern

Keine Verschärfung für Verkäufer

Die Vollversammlung der IHK Reutlingen spricht sich gegen eine Verschärfung der Gewährleistung im Handel mit Verbrauchern aus. Die EU-Kommission plant, die so genannte Beweislastumkehr von sechs Monaten auf zwei Jahre zu verlängern.

Keine Verschärfung für VerkäuferFoto: virtua73 - Fotolia.com

Bisher ist es so: Stellt der Käufer an seiner online erworbenen Ware einen Mangel fest, muss der Verkäufer innerhalb der ersten sechs Monate seit Gefahrübergang beweisen, dass der Mangel erst nach diesem entstanden ist, etwa durch Verschleiß oder falsche Handhabung. Künftig soll diese Beweislastumkehr zwei Jahre, also während der gesamten Gewährleistungsfrist, gelten. Das würde die Stellung der Verkäufer deutlich verschlechtern.

"Je länger ein Gegenstand in Gebrauch ist, desto höher ist doch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Defekt auf einen Bedienungsfehler, unsachgemäße Verwendung oder Verschleiß zurückzuführen ist", sagt IHK-Justitiar Dr. Jens Jasper. Die IHK-Vollversammlung lehnt den Vorschlag daher ab. "Wir können nicht erkennen, dass sich die bisherige Lösung in der Praxis nicht bewährt hätte", so Jasper. Dazu kommt: Die jetzt für den Online-Handel geplante Neuregelung könnte in einem nächsten Schritt auch auf den stationären Handel übertragen werden. Die IHK wird die regionalen Abgeordneten bitten, sich für die Belange der Wirtschaft stark zu machen.

Informationen für den Handel:

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
Telefon: 07121 201-233
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite