Unternehmen wehren sich

Keine Steuererhöhung in Metzingen

Im Gemeinderat der Stadt Metzingen wird derzeit der Haushaltsplanentwurf 2015 beraten. In dem von der Stadtspitze eingebrachten Entwurf wird eine Anhebung des Hebesatzes bei der Grundsteuer von 380 auf 410 Prozentpunkte und bei der Gewerbesteuer von 360 auf 390 Prozentpunkte vorgeschlagen. Nach einer Kurzumfrage bei der Metzinger Wirtschaft, appelliert die IHK an die Gemeinderäte, die geplante Erhöhung zu überdenken.

Keine Steuererhöhung in MetzingenFoto: rangizzz - Fotolia.com

Anlässlich der Ergebnisse einer Kurzumfrage bei großen Metzinger Firmen nach deren Meinung zu den Plänen der Anhebung des Hebesatzes bei der Grund- und Gewerbesteuer, hat sich die IHK Reutlingen an die Fraktionsvorsitzenden des Metzinger Gemeinderats gewandt und darum gebeten, dass sich diese für den Erhalt der derzeitigen Hebesätze einsetzen. Zuvor hatte sie sich bereits mit Oberbürgermeister Fiedler zum Haushaltsplanentwurf 2015 der Stadt Metzingen ausgetauscht.

Bei der Gewerbesteuer würde sich Metzingen mit einem Wert von 390 Prozentpunkten an die Spitze der Kommunen in der Region Neckar-Alb setzen. Der Durchschnitt der großen Kreisstädte in der Region liegt bei knapp 360 Prozentpunkten. Auf der anderen Seite liegt Metzingen in der Haushaltsanalyse 2014 der IHK Reutlingen mit einem Gewerbesteueraufkommen 1.043 Euro pro Einwohner auf dem 7. Platz in Baden-Württemberg. Metzingen zählt damit zu den steuerstärksten Städten im Land.

Wohl nicht zuletzt angesichts dieser Fakten haben sich die befragten Unternehmen gegen die geplante Hebesatzerhöhungen in Metzingen ausgesprochen. „Was für uns nicht schlüssig ist, ist die von der Stadtspitze in die Diskussion gebrachte Argumentation, wonach die Vorschriften der Gemeindeordnung die Stadt dazu verpflichten, die Steuern anzuheben“, so Dr. Jens Jasper, Steuerexperte bei der IHK Reutlingen. Wenn schon mit der Subsidiarität von Einnahmequellen argumentiert wird, so Jasper weiter, sei zu beachten, dass die Steuern auf der Rangliste der Einnahmen nur auf Platz 3 stehen. Insoweit ergäbe sich aus der Gemeindeordnung auch ein Nachrang für Steuererhöhungen.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

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