Ungeimpfte in Corona-Quarantäne

Kein Ersatz für Verdienstausfall

Wer freiwillig ungeimpft in Corona-Quarantäne muss, wird seit Anfang November 2021 nicht mehr für den Verdienstausfall entschädigt. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt davon unberührt.

Kein Ersatz für VerdienstausfallFoto: Patrick Daxenbichler - stock.adobe.com

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet,  für die Entschädigungsleistung im Fall einer Corona-bedingten Quarantäne in Vorleistung zu gehen. Das zuständige Regierungspräsidium erstattet den Betrag auf Antrag

Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 22. September 2021 bezieht sich auf Entschädigungsleistungen gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz für Personen ohne Impfschutz gegen COVID-19. Demnach besteht seit November kein Anspruch auf Entschädigung mehr, wenn die angeordnete Quarantäne durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Dasselbe gilt, wenn man nach einer „vermeidbaren Reise“ in ein Corona-Risikogebiet in Quarantäne muss.

Informationen zur Corona-Verordnung des Landes und zum Infektionsschutzgesetz gibt es im Landesportal Baden-Württemberg.

Jennifer Jakob

Jennifer Jakob

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