Ungeimpfte in Corona-Quarantäne
Kein Ersatz für Verdienstausfall
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für die Entschädigungsleistung im Fall einer Corona-bedingten Quarantäne in Vorleistung zu gehen. Das zuständige Regierungspräsidium erstattet den Betrag auf Antrag
Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 22. September 2021 bezieht sich auf Entschädigungsleistungen gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz für Personen ohne Impfschutz gegen COVID-19. Demnach besteht seit November kein Anspruch auf Entschädigung mehr, wenn die angeordnete Quarantäne durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Dasselbe gilt, wenn man nach einer „vermeidbaren Reise“ in ein Corona-Risikogebiet in Quarantäne muss.
Informationen zur Corona-Verordnung des Landes und zum Infektionsschutzgesetz gibt es im Landesportal Baden-Württemberg.
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