Besteuerung leichter Nutzfahrzeuge

Kein Ausmessen mehr nötig

Gute Nachrichten für die Eigentümer von bundesweit 390.000 leichten Nutzfahrzeugen. Die Fahrzeuge werden künftig immer gemäß ihrer Zulassungspapiere versteuert. Bisher wurden sie in Zweifelsfällen vom Zoll ausgemessen.

Kein Ausmessen mehr nötigFoto: m.mphoto - Fotolia.com

Was ist ein leichtes Nutzfahrzeug? Ein Pkw oder ein Lkw? Eigentlich ist das in der Zulassungsbescheinigung hinterlegt. Tatsächlich ist es allerdings so, dass der Zoll die Frage nach der steuerlichen Behandlung in Zweifelsfällen durch Ausmessen des Fahrzeugs zu klären hat, so sieht es bisher eine Sonderregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vor. Dabei geht es vor allem darum, ob die zur Personenbeförderung vorhandene Fläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche. Keine Rolle spielt dann, wie das Fahrzeug in den Papieren eingetragen ist oder wie es tatsächlich genutzt wird.

Das Ausmessen durch den Zoll soll nun ein Ende haben, heißt es auf IHK-Anfrage aus dem Bundesfinanzministerium. Noch im laufenden Jahr soll die Regelung aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz abgeschafft werden. Die IHK Reutlingen hatte sich dafür ausgesprochen, weil sie aus Sicht der Wirtschaft unnötige Bürokratie darstellt.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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