Schweiz ändert Mehrwertsteuer für ausländische Versandhändler

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Unternehmen müssen sich registrieren: Ab 2019 sind ausländische Versandhändler mehrwertsteuerpflichtig, wenn diese mit „Kleinsendungen“ einen Umsatz von mehr als 100.000 Franken jährlich in der Schweiz generieren.

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Kleinsendungen sind Warenlieferungen in die Schweiz, für welche keine Schweizer Einfuhrsteuer erhoben wird, da der Steuerbetrag maximal 5 Franken beträgt. Dies ist der Fall für Artikel mit einem Warenwert von maximal 65 Franken bei einem regulären Steuersatz von 7,7 Prozent und für Artikel mit einem Warenwert von maximal 200 Franken bei einem reduzierten Steuersatz von 2,5 Prozent.

Steuerpflichtig sind ab 1. Januar 2019 deutsche Unternehmen, die im Jahr 2018 einen Umsatz von umgerechnet mindestens 100.000 Franken aus Kleinsendungen erzielt haben und die auch im folgenden Jahr solche Lieferungen ausführen. In Folge dessen muss sich das deutsche Unternehmen im Schweizer Mehrwertsteuer-Register eintragen lassen und die Rechnungen an die Kunden sind mit Schweizer Mehrwertsteuer zu stellen.

Detaillierte Informationen zu Steuerpflicht und Anmeldung gibt es auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Katrin Glaser

Katrin Glaser

International und internationale Fachkräfte
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Position: Projektmanagerin
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