Betrugsmasche per E-Mail

Irreführende Branchenbuch-Angebote

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität warnt aktuell vor einer Welle täuschender E-Mails mit einer sogenannten „Eintragungsofferte Branchenbuch Baden-Württemberg“.

Irreführende Branchenbuch-AngeboteFoto: ken stocker/shutterstock.com

Aktuell erhalten Unternehmen E-Mails von der Firma Olea Marketing LLC mit Sitz in Cheyenne, Wyoming (USA). Die Nachrichten enthalten im Anhang eine PDF-Datei mit dem Titel „Eintragungsofferte Branchenbuch Baden-Württemberg“. Das Formular erweckt den Eindruck, es handle sich um ein offizielles, kostenfreies Formular zur Bestätigung vorhandener Unternehmensdaten.

Versteckte Kosten 
In der angehängten PDF sind bereits die Daten des angeschriebenen Unternehmens eingetragen. Die Empfänger werden aufgefordert, diese zu prüfen und mit Unterschrift zu bestätigen – was auf den ersten Blick als eine einfache Rückmeldung oder Aktualisierung verstanden werden könnte. Tatsächlich handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot: Bei Rücksendung der unterschriebenen Offerte kommt ein Vertrag über zwei Jahre zu je 900 Euro jährlich zu Stande. Die Hinweise auf die entstehenden Kosten und die Laufzeit verstecken sich im Fließtext und sind weder hervorgehoben noch klar erkennbar. 

Irreführende Geschäftspost
Besonders problematisch: Die E-Mails kommen ohne vorherigen Kontakt, also „kalt“ bei den Unternehmen an. Das verstärkt den Eindruck, dass es sich um eine bestehende Geschäftsbeziehung handelt – ein klassisches Merkmal von irreführender Geschäftspost.

Was tun im Ernstfall?
Unterzeichnen Empfänger die Offerte, folgt eine Rechnung der ProConcepta GmbH mit Sitz in Basel, Schweiz, über 900 Euro für das erste Vertragsjahr. Die Zahlung soll auf ein Schweizer Konto erfolgen. Derzeit liegen dem Schutzverband keine Hinweise vor, dass bei Nichtzahlung gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Wer versehentlich unterschrieben hat, sollte dennoch unverzüglich per E-Mail widersprechen – sowohl gegenüber der Olea Marketing LLC in den USA als auch gegenüber dem Schweizer Inkassounternehmen.

Vorsicht bei unseriösen Anbietern
Die IHK Reutlingen empfiehlt Unternehmerinnen und Unternehmern, solche Offerten besonders sorgfältig zu prüfen und im Zweifel keine Unterschrift zu leisten. Ein genauer Blick auf den Absender, den Unternehmenssitz und die Vertragsbedingungen kann vor hohen Folgekosten schützen – insbesondere bei Angeboten mit internationalem Hintergrund, die eine Rechtsverfolgung zusätzlich erschweren können.

Quelle: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) 

Margit Schrammel

Margit Schrammel

Kaufmännische Leitung & Zentrale Dienste, Recht & Steuern, Mitgliedermanagement
IHK-Zentrale
Position: Rechtsassessorin
Schwerpunkte: Gewerberechtliche Erlaubnisverfahren nach § 34c ff. GewO, Wettbewerbsrecht, Einigungsstelle
Telefon: 07121 201-191
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