PFAS-Regulierung

Expertise der Unternehmen ist gefragt

Vom Anorak bis zur Zahnseide: Die Pläne der EU, den Einsatz von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) zu beschränken, würden unzählige Produkte und Prozesse betreffen. Die praktischen Auswirkungen können Unternehmen im Rahmen einer Konsultation beschreiben; eine Handreichung der DIHK hilft dabei.

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Am 13. Januar haben verschiedene Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA einen Beschränkungsvorschlag für PFAS eingereicht. Betroffen ist die gesamte Stoffgruppe, die rund 10.000 unterschiedliche Verbindungen umfasst.

Verboten werden sollen die Herstellung, Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen an sich und – ab einer bestimmten Konzentrationsgrenze – auch als Bestandteil anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen. Zeitlich befristete Ausnahmeregelungen sind nur für wenige spezifische Verwendungen vorgemerkt.

Vorteile in der Produktion, Nachteile in der Umwelt
PFAS sind sehr stabile Verbindungen und wirken wasser-, fett- sowie schmutzabweisend. Entsprechend beliebt ist ihr Einsatz in unzähligen Verbraucherprodukten wie etwa Verpackungen, Kochgeschirr oder Medizinprodukten. Zudem kommen sie als Bestandteil vieler industrieller Spezialanwendungen zum Einsatz – beispielsweise bei der Herstellung von Halbleitern und Membranen für Brennstoffzellen oder in der Wasserelektrolyse.

Wenn PFAS in die Umwelt gelangen, können sich ihre vorteilhaften Eigenschaften als Problem erweisen: Die stabile Bindung zerfällt unter natürlichen Umweltbedingungen nicht, reichert sich in Böden, Gewässern und Organismen an und kann gesundheitsgefährdend wirken. Die EU möchte deshalb den regulatorischen Rahmen verschärfen und strebt einen Ausstieg aus der Stoffgruppe der PFAS an.

Konsultation läuft bis Ende September
Inwieweit das aus Unternehmenssicht praktikabel ist und welche Folgen zu erwarten sind, soll im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zum aktuellen Beschränkungsvorschlag ermittelt werden: Seit dem 22. März und noch bis zum 25. September 2023 bietet die ECHA der Wirtschaft die Möglichkeit, Einfluss auf den Regulierungsprozess zu nehmen. Die in bei der Konsultation gesammelten Daten bilden die Grundlage für die Stellungnahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, die an die Europäische Kommission weitergeleitet und abschließend mit den EU-Mitgliedstaaten entschieden werden.

Die DIHK empfiehlt deshalb den betroffenen Unternehmen, sich jetzt zu engagieren und weiterführende Informationen, wissenschaftliche und technische Daten oder sozioökonomische Analysen einzureichen. Besonders wichtig ist das Know-how von Unternehmen mit Blick auf im Vorschlag fehlende Verwendungen sowie auf potenzielle oder zusätzliche, noch nicht vorgeschlagene Ausnahmen.

Als Hilfestellung für die Teilnahme an der Konsultation stellt die IHK-Organisation auf ihrer Website Handlungsempfehlungen bereit:
DIHK-Leitfaden "Konsultation zur PFAS-Beschränkung"

Zur Konsultation geht es über die Website der European Chemicals Agency zum Beschränkungsvorschlag unter "Give Comments" oder direkt auf der Seite zur Konsultation der ECHA.

Dr. Elisabeth Musch

Dr. Elisabeth Musch

Innovation und Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Green Deal
Schwerpunkte: Institut für Nachhaltiges Wirtschaften (INaWi), Green Deal, Nachhaltigkeit, Fördermittel Umwelt/Energie, IHK-Netzwerk Umwelt, Enterprise Europe Network, Verpackungsgesetz, REACH
Telefon: 07121 201-178
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