Ansiedlungen möglich machen
IHK zum Regionalplan
Der neue Regionalplan sieht vor, Gewerbe- und Industrieansiedlungen vor allem an vorhandenen Gewerbestandorten zuzulassen. Aus Sicht der Wirtschaft geht das zumeist an den Realitäten des produzierenden Gewerbes vorbei. "Bestehende Industrie- und Gewerbegebiete im Innenbereich sind nur in Ausnahmefällen wirklich erweiterungsfähig", sagt IHK-Experte Dr. Markus Nawroth. Tatsächlich werden Standorte in Innenbereichen vor allem für Dienstleistungs-, Einzelhandels- und Wohnnutzungen in Anspruch genommen. Die IHK spricht sich daher dafür aus, dass im Einzelfall Flächen außerhalb der bestehenden Grenzen genutzt werden dürfen. "Für Ansiedlungen brauchen wir die passenden Gewerbeflächen, sonst wandern Firmen ab", warnt der IHK-Experte und fordert eine interkommunale Flächenvorratspolitik der Kommunen.
Obergrenzen kontrollieren
Mit Blick auf Handelsansiedlungen hält die regionale Wirtschaft den vorgelegten Regionalplan für passend. Neuansiedlungen, vor allem von Lebensmittelgeschäften, werden im Interesse von Betrieben und Bevölkerung auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche ermöglicht, wenn passende Flächen fehlen. Ansiedlungen auf der so genannten "Grünen Wiese" können darüber hinaus bis zu zehn Prozent zentrenrelevante Randsortimente, etwa Bekleidung und Haushaltswaren, anbieten. Zugleich gilt für diese Sortimente eine Obergrenze von 350 Quadratmetern. "Wir müssen allerdings erreichen, dass diese auch kontrolliert werden", sagt Karin Goldstein, Bereichsleiterin Existenzgründung und Unternehmensförderung bei der IHK.Foto: Reena - Fotolia.com