Erste Prüfung erfolgreich absolviert
IHK Reutlingen prüft Finanzanlagenvermittler
Im Vordergrund der neuen Regelungen steht der Verbraucherschutz. Das seit der letzten Finanz- und Wirtschaftskrise erschütterte Vertrauen in die Branche soll zurückgewonnen werden. Außerdem sollen die Verbraucher vor finanziellen Schäden bewahrt werden. "Die Finanzanlagenvermittler unterliegen einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht", sagt IHK-Rechtsassesor Christop Müller. "Für die Erlaubnis müssen seit diesem Jahr außer der persönlichen Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen die entsprechende Sachkunde und eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden."
Grundkenntnisse und Finanzmarktregeln
Dieser Tage fand die erste Sachkundeprüfung in der IHK Reutlingen statt, bei der Grundkenntnisse über die Finanzanlagenvermittlung sowie auch Wirtschafts- und Finanzmarktregeln abgefragt werden. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. "Wir bieten die Sachkundeprüfung monatlich an, außer im Dezember und August. Anmeldeschluss ist immer einen Monat vor Beginn der Prüfung", so Müller.
Vereinfachtes Verfahren beendet
Anlagenvermittler und -berater, die schon Inhaber einer Erlaubnis waren, konnten in einem vereinfachten Verfahren die neue Erlaubnis beantragen, ohne dass eine erneute Prüfung erfolgen musste. Die Sachkunde muss aber bis zum 1. Januar 2015 nachgewiesen werden, sonst erlischt die Erlaubnis. Hier gibt es ausführliche Informationen für Finanzanlagenvermittler: