Rote Karte für grüne Plakette auf der Bundesstraße
IHK-Gremium kritisiert Fortschreibung des Luftreinhalteplans
Das IHK-Gremium wendet sich mit einem fast einstimmigen Votum gegen Pläne des Regierungspräsidiums Tübingen. Dieses schreibt derzeit den Luftreinhalteplan für Tübingen fort. Zentrale Maßnahme: Die so genannte "grüne Plakette" soll künftig in Tübingen, allen Teilorten und eben auf den beiden Bundesstraßen gelten. Die lokale Wirtschaft lehnt dies ab. "Auf einen Schlag sind Tübinger Unternehmen teilweise nicht mehr erreichbar. Es werden außerdem die beiden Lebensadern der Region angegriffen, über die der Großteil der Warenströme und Pendlerbewegungen laufen", so Maute. "Einer grünen Plakette für die beiden Bundesstraßen kann man eigentlich nur die rote Karte zeigen." Umweltzone noch verhältnismäßig?
Das gesamte Umland wäre von der Regelung für Tübingen berührt. Dies gilt zum einen für den Zollernalbkreis. Seine Hauptverkehrsachse ist die B 27 und die führt eben über Tübingen. Zum anderen wären die Kommunen auf den Härten durch ein Mehr an Verkehr betroffen. Im Neckartal ist mangels Ausweichmöglichkeiten mit einem großräumigen Umfahren Tübingens zu rechnen. "Unternehmen müssen erreichbar sein - für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter", sagt Dr. Jens Jasper, der das Gremium Tübingen bei der IHK betreut. Es ist zu klären, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Ausweitung der Umweltzone noch eingehalten wird. Wirkung von Umweltzonen fraglich
Dabei ist die Entlastungswirkung von Umweltzonen nach wie vor umstritten. Aus Sicht der IHK sollte Tübingen bis zum Bau des Schindhautunnels eher auf eine weitere Verflüssigung der Verkehrsströme setzen. "Dies würde eine spürbare Reduzierung der Belastung herbeiführen", sagt IHK-Verkehrsexperte Thorsten Schwäger.