Neue EU-Verpackungsverordnung gilt EU-weit
IHK fordert weniger Bürokratie für Betriebe
Foto: by-studio - stock.adobe.com„Die Ziele der neuen EU-Verpackungsverordnung sind richtig. Nachhaltiges Wirtschaften und funktionierende Materialkreisläufe liegen auch im Interesse der Unternehmen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp. „Aber wenn neue Vorschriften zusätzliche Bürokratie und Kosten verursachen, müssen wir nachbessern.“ Zusätzliche Dokumentationspflichten und Anforderungen bei grenzüberschreitenden Geschäften belasten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
IHK berät Unternehmen
Die Unsicherheit bei den regionalen Betrieben ist groß: Dr. Elisabeth Musch, Projektmanagerin Green Deal bei der IHK, hat seit Juni mehr als 70 Unternehmen aus der Region Neckar-Alb individuell zu den neuen Regelungen beraten. „Eine zentrale Schwierigkeit besteht für sie darin zu bestimmen, ob sie als Erzeuger, Importeur, Vertreiber oder Hersteller gelten“, berichtet Musch. Davon hängt ab, welche Pflichten sie erfüllen müssen, etwa bei Nachweisen, Dokumentation, Registrierung oder der Entsorgung von Verpackungsabfällen. Aus Sicht der IHK müssen die Definitionen eindeutig festgelegt werden. Zudem sollten die Anforderungen an Datenerfassung und technische Dokumentation auf das notwendige Maß begrenzt werden. Gleichzeitig müssen Geschäftsgeheimnisse entlang der Lieferkette geschützt bleiben.
Eine Registrierung statt 27 Verfahren
Besonders aufwändig kann die Verordnung für Unternehmen werden, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, beispielsweise durch Registrierungen in einzelnen Mitgliedstaaten und die damit verbundene Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten im jeweiligen EU-Land, wenn ein Unternehmen dort keine Niederlassung hat. Die IHK fordert deshalb eine zentrale Registrierung, eine Meldestelle und ein möglichst einheitliches Verfahren für alle EU-Mitgliedstaaten. „Unternehmen sollten sich nicht durch 27 unterschiedliche Verfahren arbeiten müssen, um europaweit tätig zu sein“, sagt Epp. Einheitliche Bagatellschwellen sollten insbesondere kleinere Unternehmen zusätzlich entlasten. Aktuell wird auf EU-Ebene verhandelt, ob die Pflichten zur Registrierung und Benennung eines Bevollmächtigten in anderen EU-Ländern so lange aufgeschoben werden, bis es eine einheitliche Regelung gibt. Die Bundesregierung spricht sich dafür aus.
Nachbesserungen gefordert
Die IHK Reutlingen unterstützt Initiativen der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK), gegenüber EU-Kommission, Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Landtagsabgeordneten, auf Nachbesserungen zu drängen und Vorschläge für Vereinfachungen einzubringen. „Wir brauchen eine Verpackungsverordnung, die ökologische Verantwortung und wirtschaftliche Praxistauglichkeit zusammenbringt“, sagt Epp.
