Erreichbarkeit von Betrieben in den Umweltzonen

IHK: Die Region muss mobil bleiben

Die IHK plädiert in der Diskussion um die Stickstoffdioxidbelastung und mögliche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge für Augenmaß. Aus Sicht der IHK muss die Erreichbarkeit der Betriebe in den Umweltzonen gewährleistet bleiben.

IHK: Die Region muss mobil bleibenUmweltzone: Für zahlreiche Fahrzeuge ist an diesem Schild "Ende der Fahrt" angesagt. Bild: moonrun - Fotolia.com

Wichtig ist vor allem, dass Innenstädte und Gewerbegebiete weiterhin angefahren werden können. „Das wirtschaftliche Leben muss weitergehen“, hatte Alexander Benz, Vorsitzender des IHK-Verkehrsausschusses, schon anlässlich des Bundesverwaltungsgericht-Urteils zu Umweltzonen gefordert. Unternehmen, die für betriebliches Überleben auf einen Fuhrpark mir Dieselfahrzeugen zwingend angewiesen sind, benötigen Ausnahmegenehmigungen. „Alles andere wäre existenzbedrohend“, so Benz.

Aus Sicht der IHK benötigt es zukunftssichere Lösungen. So wünscht sich die Wirtschaft Güterverkehrskonzepte für die Innenstädte und Mobilitätskonzepte, die regionsweit gewährleisten, dass Menschen mobil bleiben – für Pendler, Berufskraftfahrer, Schüler oder Gäste von außerhalb. In diesem Zusammenhang war es nach Auffassung der IHK ein wichtiges Signal, dass das Landesverkehrsministerium und das Regierungspräsidium Tübingen angekündigt haben, in die Planung für die Ortsumfahrung Reutlingen einsteigen zu wollen.

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Thorsten Schwäger

Thorsten Schwäger

Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut,
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