Reform des Urheberrechts

IHK begrüßt Entscheidung des EU-Parlaments

Die IHK Reutlingen begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments zur Reform des Urheberrechts. „Sie wird vor allem die Verlage stärken“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp.

IHK begrüßt Entscheidung des EU-ParlamentsFoto: Sven Hoffmann - Fotolia.com

Im Vorfeld hatte sich die IHK dafür ausgesprochen, Urheber wie etwa Autoren und Verlage über das Leistungsschutzrecht nennenswert am Verdienst der Online-Plattformen zu beteiligen. "In der Musikindustrie hat sich dieses Prinzip an vielen Stellen durchgesetzt. Es ist richtig, dass dies nun auch für Verlage gelten soll", sagt Wolfgang Epp.

Es geht dabei unter anderem um die über Suchmaschinen auffindbaren Ausschnitte aus Zeitungs- und Zeitschriftenmeldungen. Derzeit sind solche Vorschauen in der Regel nicht lizensiert und werden auch nicht entgolten. "Die Position des Rechteinhabers wird nun bei der Verwertung solcher Inhalte durch Online-Dienste verbessert", sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp. Die IHK Reutlingen ist in Fragen der Medienpolitik federführende Industrie- und Handelskammer in Baden-Württemberg.

Nach der Zustimmung des EU-Parlaments für ein europäisches Leistungsschutzrecht, wird das Parlament nun zusammen mit der EU-Kommission und dem Europäischen Rat, dem Gremium der Staats- und Regierungschefs in der Europäischen Union, über den endgültigen Gesetzestext beraten. Sobald sich die drei Parteien geeinigt haben, wird das Gesetz noch einmal dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt. Stimmen die Abgeordneten zu, muss das Gesetz innerhalb von ein bis zwei Jahren von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

Dr. Wolfgang Epp

Dr. Wolfgang Epp

Hauptgeschäftsführung,
IHK-Zentrale
Position: Hauptgeschäftsführer
Schwerpunkte: Gesamtleitung
Telefon: 07121 201-260
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite