Arbeitnehmerentsendung in der EU
IHK begrüßt Abbau von Nachweispflichten
Foto: Christian Müller - Fotolia.comDer EU-Rat und das Europäische Parlament haben sich auf eine Reform der Regeln zur Arbeitnehmerentsendung verständigt. Unternehmen in der Region Neckar-Alb können dadurch auf spürbare Bürokratieerleichterungen hoffen: Künftig soll die A1-Bescheinigung bei kurzfristigen Dienst- und Geschäftsreisen innerhalb der Europäischen Union entfallen. Auch für kurze Entsendungen von bis zu drei Tagen sind weitreichende Ausnahmen vorgesehen. „Die bisherige Regelung war von Anfang an kaum praxistauglich“, so Martin Fahling, Bereichsleiter International und internationale Fachkräfte. „Das hat Unternehmen viel Zeit gekostet, ohne einen erkennbaren Mehrwert zu schaffen.“
Was sich ändert
Bislang müssen Unternehmen vor einer Dienstreise oder Entsendung ins EU-Ausland eine A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragen, selbst für einen einstündigen Termin im Nachbarland. Das Formular dient als Nachweis, dass Beschäftigte weiterhin den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegen. Verstöße können in einzelnen Mitgliedstaaten mit Bußgeldern geahndet werden.
Nach den geplanten Neuregelungen sollen klassische Geschäftsreisen, etwa zu Kunden, Messen oder Besprechungen, künftig von der A1-Pflicht ausgenommen werden. Auch Entsendungen von bis zu drei Tagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen sollen grundsätzlich ohne A1-Bescheinigung möglich sein. Ausgenommen bleibt der Bausektor. Die Erleichterungen gelten ausschließlich innerhalb der Europäischen Union. Für den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz müssen die Regelungen zunächst in die jeweiligen Abkommen übernommen werden.
Wichtige Erleichterung
„Die Wirtschaft hat jahrelang darauf hingewiesen, dass die bisherigen Vorgaben unverhältnismäßig sind. Dass die EU jetzt nachsteuert, ist ein wichtiger Schritt“, bewertet Fahling die geplanten Änderungen. „Der Binnenmarkt braucht einfache und praktikable Regeln – keine Bürokratie, die Unternehmen im Alltag ausbremst.“ Die formelle Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates steht noch aus. Die Reform soll 24 Monate nach der endgültigen Verabschiedung zur Anwendung kommen. Bis dahin gelten die bisherigen Vorschriften unverändert weiter.
