Energieberatung finanzieren

Höhere Fördermittel jetzt beantragen

Jetzt schnell sein: Bis zum 30. November können kleine und mittlere Unternehmen höhere Fördergelder für Energieberatungen beantragen. Ab dem 1. Dezember tritt eine neue Förderrichtlinie in Kraft.

Höhere Fördermittel jetzt beantragen

Noch bis Ende November fördert das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) die Energieberatung in kleinen und mittleren Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro (netto) mit einem Förderhöchstsatz von maximal 8.000 Euro einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung.

Zum 1. Dezember 2017 tritt die geänderte Förderrichtlinie in Kraft. Mit ihr wird der Kreis förderfähiger Beratungsangebote erweitert. Gleichzeitig wird jedoch auch die maximale Förderhöhe für Unternehmen mit Energiekosten von mehr als 10.000 Euro pro Jahr herabgesetzt. Künftig beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar), maximal jedoch 6.000 Euro. Zudem entfällt die Möglichkeit einer Umsetzungsberatung. Wer also noch die alten Förderbedingungen in Anspruch nehmen will, muss sich beeilen.

Weitere Informationen zur Änderung erhalten Interessierte bei KEFF-Neckar-Alb.


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