Arbeitsschutz bei hohen Temperaturen
Hitzefrei?
Foto: Monika Wisniewska - adobe.stock.comGibt es in Arbeitsräumen eine Obergrenze für die Raumtemperatur?
Ja. Fakt ist, dass das Arbeiten bei extremer Hitze zu Gesundheitsbelastungen führen kann. Der Arbeitgeber muss dafür Sorge tragen, dass das nicht passiert und daher den Arbeitsplatz so einrichten, dass keine Gefährdungen durch Hitze vom Arbeitsplatz ausgehen. Er muss für eine »gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur« sorgen, wie es in der Arbeitsstättenverordnung heißt. Was allerdings eine "zuträgliche Raumtemperatur" genau ist, sagt das Gesetz nicht. Das regelt die Technische Regel für Arbeitsstätten. Sie sieht für Raumtemperatur folgendes Stufenmodell vor, das Arbeitgeber entsprechend der Außenlufttemperatur und der Temperatur im Büro umsetzen sollen.
- Lufttemperatur im Arbeitsraum über +35 Grad Celsius: Wird die Lufttemperatur im Raum von 35 Grad überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne entsprechende Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.
- Lufttemperatur im Arbeitsraum zwischen 30 und 35 Grad: Der Arbeitgeber muss wirksame Maßnahmen nach ergreifen. Dabei sind technische und organisatorische Maßnahmen (beispielsweise Sonnenschutz und Klimaanlagen) gegenüber personenbezogenen (beispielsweise Bekleidungsregeln lockern) zu bevorzugen.
- Lufttemperatur im Arbeitsraum von 26 bis 30 Grad: Wenn die Außenlufttemperatur über 26 Grad liegt und geeigneter Sonnenschutz bereits verwendet wird, soll der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen.
Welche Maßnahmen sollte der Arbeitgeber ergreifen?
Bei starker Sonneneinstrahlung müssen alle Sonnenschutzsysteme genutzt werden. Außenjalousien müssen vollständig herabgelassen werden, Blendschutzlamellen an den Fenstern sollten zugezogen werden. Häufiges Lüften ist zudem empfehlenswert, sofern das zum Abkühlen führt. Außerdem sollte der Arbeitgeber Ventilatoren am Arbeitsplatz bereitstellen sowie die Mitarbeiter zwingend auf deren Nutzung hinweisen.
Es sind kostenlose Kaltgetränke bereitzustellen; auf die Notwendigkeit erhöhter Flüssigkeitszufuhr ist hinzuweisen. Befinden sich freie Arbeitsplätze in Arbeits- und Pausenräumen mit von der Sonne abgewandter Lage, sind Mitarbeiter – sofern möglich – auf diese zu versetzen. Daneben können den Mitarbeitern weitere Maßnahmen empfohlen werden, wie gelegentliches Abkühlen durch Überströmen der Hände/Unterarme mit kaltem Wasser, Nutzung der Pausen zur Abkühlung und Entspannung. Übrigens: Koffeein wirkt dehydrierend, zum Espresso empfiehlt sich ein Glas Wasser.
Muss eine Gefährdungsbeurteilung vor Ergreifen der Schutzmaßnahmen erfolgen?
Nein. Häufig behaupten Arbeitgeber, dass Maßnahmen zur Wärmeentlastung das vorherige Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz erfordern. Das ist aber nicht der Fall.
Gibt es Hitzevorgaben für Arbeiten im Freien?
Ja. Fakt ist, dass das Arbeiten im Freien eine ganz besondere Belastung bei Hitze darstellt. Neben der Hitze stellen dann auch UV-Strahlen und die Ozonbelastung eine erhebliche Gefahr dar. Und vor allem: auch die besten Schutzmaßnahmen reichen oft nicht aus, um die Gefahren vollständig einzudämmen. Daher muss hier in jedem Fall eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, um langfristig Maßnahmen festzulegen.
Bei Arbeiten über 25 Grad im Schatten müssen die Beschäftigten über die Gefahren informiert werden. Der Arbeitgeber muss permanent das Befinden der Beschäftigten überprüfen. Bei extremen Temperaturen sollte auf schwere Arbeiten verzichtet oder diese in die frühen Morgenstunden verlegt werden. Der Arbeitgeber sollte Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen mit UV-Filter und Sonnenschutzcreme zur Verfügung stellen. Auf Baustellen ist auf ausreichend Beschattung zu achten. Die Arbeitszeiten sind anzupassen, der Arbeitsbeginn kann in die frühen Morgenstunden verlegt werden. Pausen sind einzurichten.
Besteht ein Recht auf Hitzefrei?
Nein. Ein Recht auf Hitzefrei oder gar auf eigenmächtiges Fernbleiben vom Arbeitsplatz besteht jedenfalls nicht automatisch. Auch nicht bei extremen Temperaturen über 35 Grad.
Das kann jeder tun:
- Wasseranwendungen in Form von Armgüssen, kühlenden Tüchern und Umschlägen, Benetzung der Hautoberflächen sind sehr wirkungsvolle Kühlmethoden, soweit sie in der Praxis anwendbar sind. Öfter kühles Wasser über die Handgelenke fließen lassen ist einfach und effektiv.
- Bekleidung anpassen: Helle, luftdurchlässige, lockere und schweißaufnehmende Kleidung, um Wärmestau zu vermeiden, leichtes Schuhwerk, "Krawattenzwang" aussetzen.
- Ausreichend Trinken: Man sollte rechtzeitig noch vor dem Durst und ausreichend trinken. Der normale Tageswasserbedarf von Erwachsenen beträgt, je nach Körpermasse 1,8 bis 2,5 Liter und erhöht sich bei körperlicher Arbeit und Hitze entsprechend. An heißen Tagen gilt: Nicht zu viel auf einmal trinken, besser öfter in kleinen Mengen. Sehr kalte Getränke (Eiswürfel) sollten vermieden oder nur in geringen Mengen und in kleinen Schlucken zu sich genommen werden, da sie den Körper veranlassen, mehr Wärme zu produzieren.
Das sollte das Unternehmen tun:
- Nachtauskühlung nutzen: Für eine intensive Durchlüftung der Räume sorgen und zwar in den Nachtstunden oder - falls die Fenster aus Sicherheitsgründen nicht über Nacht aufstehen dürfen - in den frühen Morgenstunden.
- Innere Wärmequellen reduzieren oder vermeiden, zum Beispiel elektrische Geräte nur bei Bedarf in Betrieb nehmen (Lampen, PC, Drucker, Scanner, Kopierer).
- Ein Tischventilator fördert die Kühlung durch Schweißverdunstung, aber nicht jeder verträgt die dabei mögliche Zugluft. Auch können durch dessen Betrieb Staub oder Pollen aufgewirbelt werden (Gefährdung für Allergiker!).
- Ist eine Klimaanlage vorhanden, soll bei hohen Außenlufttemperaturen die Differenz zur Raumlufttemperatur nicht zu groß eingestellt werden, sonst besteht beim Gang ins Freie die Gefahr eines "Hitzeschocks". Werden die klimatechnischen Geräte nicht sachgemäß betrieben, können Beeinträchtigungen der Gesundheit auftreten, wie durch Zugluft oder Keimbelastung.
- Mobile Klimageräte können auch eingesetzt werden, die damit verbundenen Anschaffungs- und Betriebskosten sind zu beachten. Geräuschbelästigungen können entstehen und an den Luftauslässen besteht die Gefahr von Zugluft. Eine Erkältung oder ein "steifer Hals" sind dann nicht ausgeschlossen. Die Betriebsanleitung ist genau zu beachten, insbesondere in Bezug auf die mögliche Raumgröße und die Führung der Schläuche nach außen.
- Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung: Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden. Sehr wirkungsvoll sind außen liegende Jalousien oder hinterlüftete Markisen, innen liegende Rollos sollten aus hellem beziheungsweise hoch reflektierenden Material bestehen. Diese Sonnenschutzvorrichtungen bieten zudem einen wirkungsvollen Blendschutz.
- Rücksichtnahme auf besondere Personengruppen: insbesondere werdende oder stillende Mütter, ältere und gesundheitlich gefährdete Beschäftigte (zum Beispiel chronisch Kranke), Menschen mit bestimmter Behinderung oder medikamentöser Behandlung.
Mehr Infos bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Quelle: Bund Verlag, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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