Kurzarbeit, Liquiditätshilfen, Steuerentlastung

Hilfe in der Krise

Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die Unternehmen in Anspruch nehmen können, um schwierige Zeiten durchzustehen.

Hilfe in der Krisevege/Fotolia

Notfallsfonds
Der von der IHK-Organisation geforderte Notfallfonds für kleine Betriebe und Soloselbständige kommt. Ab Mittwoch sollen Anträge gestellt werden können. Mit dem branchenoffenen Fonds sollen Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs unterstützt werden. Dabei sollen je nach Einzelfall und Firmengröße Mittel in Höhe bis zu 30.000 Euro fließen. Ab Mittwoch sollen Anträge gestellt werden können. Erste Infos gibt es ganz aktuell auf der Webseite des Landeswirtschaftsministeriums.

Kurzarbeit
Bundesrat und Bundestag haben wegen der Corona-Krise Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen, die rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Kurzarbeit.

Liquidität
Bund und Land das Angebot an Liquiditätshilfen für Unternehmen deutlich ausgeweitet.

  • Das Programmangebot der L-Bank bei abflauender Konjunktur und Krisensituationen unterstützt Unternehmen in Corona-Zeiten. Zum Programm. Dazu gehört auch der Liquiditätskredit der L-Bank. Dieser muss im Hausbankverfahren beantragt werdem. Hierbei gelten bei den meisten Banken Mindestanforderungen. Folgende Punkte gibt es dabei zu beachten:

  1. Betriebliche IST-Situation: Warum und wie ist das Unternehmen durch Corona betroffen (Nicht mehr als eine Seite, eher kürzer)
  2. Rentabilitätsvorschau für 24 Monate auf Jahresbasis
  3. Liquiditätsplanung für zwei Jahre auf Monatsbasis (Herausforderung ab wann ist wieder mit Einnahmen zu rechnen? Geben Sie hier evtl. Aussagen von Kunden an ab wann diese wieder bestellen möchten. Alternativ machen Sie eine Schätzung)
  4. Aktuellste betriebswirtschaftliche Auswertung

Steuerliche Entlastung
Unternehmen können bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen. Dazu zählen etwa die Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kirchensteuer sowie Gewebesteuer auf Antrag, die Stundung fälliger Steuerzahlungen, der Erlass von Säumniszuschlägen und der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. Anträge können bei den zuständigen Finanzämtern gestellt werden. Steuerberater können dabei behilflich sein.
Zum Formular auf der Seite der IHK-Organisation.

Vincent Schoch

Vincent Schoch

Existenzgründung und Unternehmensförderung
IHK-Zentrale
Position: Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen
Schwerpunkte: Handel, Initiative Einpersonen- und Kleinunternehmen, Fördermittel und Finanzierung
Telefon: 07121 201-167
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