Kurzarbeit, Liquiditätshilfen, Steuerentlastung
Hilfe in der Krise

Notfallsfonds
Der von der IHK-Organisation geforderte Notfallfonds für kleine Betriebe und Soloselbständige kommt. Ab Mittwoch sollen Anträge gestellt werden können. Mit dem branchenoffenen Fonds sollen Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs unterstützt werden. Dabei sollen je nach Einzelfall und Firmengröße Mittel in Höhe bis zu 30.000 Euro fließen. Ab Mittwoch sollen Anträge gestellt werden können. Erste Infos gibt es ganz aktuell auf der Webseite des Landeswirtschaftsministeriums.
Kurzarbeit
Bundesrat und Bundestag haben wegen der Corona-Krise Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen, die rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Kurzarbeit.
Liquidität
Bund und Land das Angebot an Liquiditätshilfen für Unternehmen deutlich ausgeweitet.
- Das Programmangebot der L-Bank bei abflauender Konjunktur und Krisensituationen unterstützt Unternehmen in Corona-Zeiten. Zum Programm. Dazu gehört auch der Liquiditätskredit der L-Bank. Dieser muss im Hausbankverfahren beantragt werdem. Hierbei gelten bei den meisten Banken Mindestanforderungen. Folgende Punkte gibt es dabei zu beachten:
- Betriebliche IST-Situation: Warum und wie ist das Unternehmen durch Corona betroffen (Nicht mehr als eine Seite, eher kürzer)
- Rentabilitätsvorschau für 24 Monate auf Jahresbasis
- Liquiditätsplanung für zwei Jahre auf Monatsbasis (Herausforderung ab wann ist wieder mit Einnahmen zu rechnen? Geben Sie hier evtl. Aussagen von Kunden an ab wann diese wieder bestellen möchten. Alternativ machen Sie eine Schätzung)
- Aktuellste betriebswirtschaftliche Auswertung
- Anfragen für Finanzierungsvorhaben, wie Liquiditätssicherung oder Überbrückungskredite, können über das Portal des Verbandes der Deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden.
- Übersicht der öffentlichen Fördermittel und der finanziellen Gewerbeförderung in Baden-Württemberg
- Über die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist zudem eine Suche nach Förderprogrammen möglich.
- Als Sofortmaßnahme kann Liquidität auch durch innerbetriebliche Maßnahmen hergestellt werden, wie etwa um Zahlungsaufschub bei Lieferanten bitten. Checkliste "Sofortmaßnahmen für Liquidität" als Download.
- Informationen zur Rentabilität und Liquiditätsplanung sowie Finanzen und Controllinggibt es auf den Seiten der Gründungswerkstatt.
Steuerliche Entlastung
Unternehmen können bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen. Dazu zählen etwa die Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kirchensteuer sowie Gewebesteuer auf Antrag, die Stundung fälliger Steuerzahlungen, der Erlass von Säumniszuschlägen und der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. Anträge können bei den zuständigen Finanzämtern gestellt werden. Steuerberater können dabei behilflich sein.
Zum Formular auf der Seite der IHK-Organisation.

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