Sofortbürgschaft des Landes

Hilfe für Firmen bis 10

Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können die Sofortbürgschaften des Wirtschaftsministeriums und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen.

Hilfe für Firmen bis 10Robert Kneschke - Fotolia.com

Unternehmen können die Sofortbürgschaft auf zwei Wegen beantragen. Über das Portal www.ermoeglicher.de können sie bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten. Diese Vorabzusage wird direkt an ein Kreditinstitut nach Wahl zugeleitet. „Damit haben Unternehmen, die noch nicht über eine Hausbank verfügen, die Möglichkeit, ihre Anfrage online und bankenunabhängig zu stellen. In diesen Fällen kann die Bürgschaft auf 100 Prozent erhöht werden.

Daneben ist der Antragsweg über das klassische Hausbankverfahren möglich. Hier beantragt die Hausbank eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro. Für eine spätere weitere Finanzierung (bis max. 125.000 Euro) kann sie auf Wunsch 100 Prozent Bürgschaft erhalten.

Hier geht es zum Portal www.ermoeglicher.de.

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