IHK-Präsident zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Hausaufgaben für die Politik

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer kommentiert IHK-Präsident Christian O. Erbe wie folgt:
„Das Gericht sagt, dass es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers liegt, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen.
Die vielen heimischen Familienbetriebe, vor allem die Kleinen, erwarten eine Regelung, die in der Praxis handhabbar ist und sie nicht dafür bestraft, dass sie ihre Erträge immer wieder in die eigene Firma gesteckt haben.
Das Urteil bringt neue Hausaufgaben für die Politik. Sie muss dafür sorgen, dass die Verschonung von Betriebsvermögen weiterhin möglich bleibt. Die Zusage, die Unternehmensnachfolge nicht durch die Erbschaftsteuer zu gefährden und die Regelungen mittelstandsfreundlich auszugestalten, steht ja auch im Koalitionsvertrag.“
