EU-Plattform zur Streitbeilegung abgeschafft
Handlungspflicht beim Impressum
Foto: Ivan Kruk - stock.adobe.comDie Abschaltung der OS-Plattform erfolgte in zwei Schritten zum 20. März und nun endgültig zum 20. Juli 2025.
Was bedeutet das für die konkrete Umsetzung?
Mit Aufhebung der ODR-Verordnung ( Online Dispute Resolution) entfällt seit 20. Juli 2025 nur die bisherige Pflicht für Online-Unternehmer und Online-Marktplätze, auf ihrer Webseite einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitzustellen (Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013, die mit Wirkung zum 20. Juli 2025 aufgehoben wurd). Die sonstigen Informationspflichten für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Verbraucherstreitbeilegung bestehen weiterhin.
Seit 2016 gabes die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Ziel war es, Händlern und Verbrauchern eine Möglichkeit zur Klärung von Streitigkeiten zu bieten. Da die Plattform zu wenig Resonanz fand, wurde sie zum 20. Juli 2025 abgeschaltet. Verbraucher konnten noch bis 20. März 2025 Beschwerden über die Plattform einreichen. Seit dem 20. Juli entfällt damit auch die Informationspflicht für Online-Händler. Gesetzlich geregelt ist das in der Verordnung - EU - 2024/3228 - EN - EUR-Lex.
In der praktischen Umsetzung bedeutet das für Unternehmen, dass Sie jeglichen Hinweis auf die OS-Plattform aus ihren Online-Präsenzen entfernen müssen. Dazu zählen neben Websites und deren Impressum auch Allgemeine Geschäftsbedingungen und E-Mail-Signaturen. Wer sich nicht rechtzeitig um die Entfernung der Hinweise kümmert, gibt Abmahnern einen Ansatzpunkt.
Pflichten zu Schlichtung bleiben bestehen
Entsprechend dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz müssen Unternehmen in Deutschland weiterhin angeben, ob sie an einem Verfahren an einer Stelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung teilnehmen wollen beziehungsweise müssen. Auf der Website der EU es eine Übersicht der Instrumente zur grenzüberschreitenden Streitbeilegung die sich nach Branchen und Ländern sortieren lässt. Die EU will künftig ein neues digitales Informationstool bereitstellen. Informationen hierzu gibt es auf der Website der EU-Kommission.

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