Wattestäbchen, Getränkebecher, Trinkhalme
Handel erwarten Verbote
Um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren, kommt auf die Wirtschaft eine echte Herausforderung zu. Ab dem 3. Juli 2021 werden zahlreiche Einwegplastikprodukte aus dem Verkehr verbannt. Betroffen sind sowohl bestimmte Verpackungen als auch Nicht-Verpackungen, welche in Paragraf 3 der Verordnung genannt werden. Darunter fallen etwa Wattestäbchen, Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher wie -behälter aus Styropor sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Wer diese Produkte ab dem 3. Juli noch in Umlauf bringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Mit der Verordnung werden die Artikel 5 und 14 der Richtlinie umgesetzt. Demnach haben die EU-Mitgliedstaaten auch Vorschriften zur Sanktionierung der Verbote zu erlassen.
Ab Januar 2022 treten weitere Verbote in Kraft: dann dürfen im Handel nämlich keine Einkaufstüten aus Plastik mehr verkauft werden. Das Verbot gilt für leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern. Das sind die Plastiktüten, die man derzeit an der Ladenkasse bekommt. Ausgenommen vom Verbot sind besonders stabile Mehrweg-Tüten, wie beispielsweise Gefriertüten, sowie die dünnen Plastikbeutel aus der Obst- und Gemüseabteilung.
Auf Drängen des DIHK und der Handelsverbände wurde die ursprüngliche Übergangsfrist von sechs auf zwölf Monate verlängert. Die Verbände hatten unter anderem darauf hingewiesen, dass aufgrund sehr langfristiger Bevorratung mit Plastiktüten – geschätzt sind noch 200 Millionen in den Lagern - der Handel die Chance haben sollte, die vorhandenen Tüten noch in den Verkehr zu bringen, um die finanzielle Belastung möglichst gering zu halten und die Vernichtung bereits hergestellter Kunststofftragetaschen zu vermeiden.
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