Auf was man achten muss

Beherbergungsbetrieb gründen

Wer beabsichtigt, sich mit einem Beherbergungsbetrieb selbständig zu machen, muss auf einiges achten. Ob Ferienwohnung, Pension oder Hotel, das Merkblatt der Baden-Württembergischen IHKs informiert über die gesetzlichen Pflichten und die sich daraus ergebenden Haftungsrisiken.

Beherbergungsbetrieb gründenFoto: DragonImages/istockphoto.com

Die Bestimmungen für die Gründungspflichten von Beherbergungsbetrieben sind sehr vielfältig; Ein reiner Beherbergungsbetrieb unterliegt laut Gaststättengesetz (GastG) nicht den gleichen gastgewerblichen Bestimmungen wie Beherbergungsbetriebe mit Bewirtung. Etwa müssen eine Pension oder ein Apartmenthaus nur beim Gewerbe- oder Ordnungsamt der zuständigen Stelle als Gewerbe angemeldet werden, da sie keine externen Gäste betreiben. Für Betriebe die nur Hausgäste bewirten gibt es wieder andere Sonderregelungen zu Anmeldungspflichten.

Hilfe zur Gründung
Wer vorhat ein Gastgewerbe anzumelden, kann schnell den Überblick verlieren. Damit der Gründung nichts mehr im Wege steht, haben die Baden-Württembergischen IHKs ein Merkblatt für Gründerinnen und Gründer erstellt. Die Gewerbeanmeldung, die spezifischen Bezeichnungen der Betriebsarten und ihren Voraussetzungen, sowie wichtige gesetzliche Bestimmungen sind dort einfach und übersichtlich zusammengefasst. Auch Informationen zu den richtigen Berufsgenossenschaften, den GEZ-Gebühren und dem Versicherungsschutz sind aufgeführt.

Das Merkblatt gibt es online als PDF.
 

Laura Bogner

Laura Bogner

Hauptgeschäftsführung
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Tourismus und Gastronomie, Sport und BGM
Schwerpunkte: Branchenbetreuung Tourismus, Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten, Gaststättenunterrichtung, Sport, Netzwerk Betriebliches Gesundheitsmanagement
Telefon: 07121 201-274
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