Auf was man achten muss
Beherbergungsbetrieb gründen
Die Bestimmungen für die Gründungspflichten von Beherbergungsbetrieben sind sehr vielfältig; Ein reiner Beherbergungsbetrieb unterliegt laut Gaststättengesetz (GastG) nicht den gleichen gastgewerblichen Bestimmungen wie Beherbergungsbetriebe mit Bewirtung. Etwa müssen eine Pension oder ein Apartmenthaus nur beim Gewerbe- oder Ordnungsamt der zuständigen Stelle als Gewerbe angemeldet werden, da sie keine externen Gäste betreiben. Für Betriebe die nur Hausgäste bewirten gibt es wieder andere Sonderregelungen zu Anmeldungspflichten.
Hilfe zur Gründung
Wer vorhat ein Gastgewerbe anzumelden, kann schnell den Überblick verlieren. Damit der Gründung nichts mehr im Wege steht, haben die Baden-Württembergischen IHKs ein Merkblatt für Gründerinnen und Gründer erstellt. Die Gewerbeanmeldung, die spezifischen Bezeichnungen der Betriebsarten und ihren Voraussetzungen, sowie wichtige gesetzliche Bestimmungen sind dort einfach und übersichtlich zusammengefasst. Auch Informationen zu den richtigen Berufsgenossenschaften, den GEZ-Gebühren und dem Versicherungsschutz sind aufgeführt.
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