Ab 250 Mitarbeiter

Größere Firmen brauchen Energieaudit

Mit der Neufassung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) müssen größere Unternehmen künftig so genannte „Energieaudits“ durchführen.

Größere Firmen brauchen EnergieauditFoto: iStockphoto/IvelinRadkov

Betroffen sind Firmen ab 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro. Sie müssen erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchführen lassen. In der Folge muss ein Energieaudit mindestens alle vier Jahre erfolgen. Das Energieaudit muss der DIN 16247-1 genügen. Sie sieht eine Bestandsaufnahme aller eingesetzten Energieträger und Energieverbraucher inklusive Vor-Ort-Begehungen an allen Standorten vor. Das Audit kann sowohl von externen Beratern oder Dienstleistern als auch von unternehmenseigenem Personal durchgeführt werden. 

Schwellenwerte entscheidend 
Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Umsetzung einzelner Maßnahmen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem jeweiligen Unternehmen.  Allerdings: Die Verpflichtung zum Energieaudit ist nicht an eine Branchenzugehörigkeit oder Rechtsform gekoppelt, sondern erwächst ausschließlich aus der Überschreitung der genannten Schwellenwerte. Aus Sicht der IHK-Experten drängt die Zeit. Jedes Unternehmen sollte zunächst klären, ob es in den Anwendungsbereich der neuen Regelung fällt. <link beratung energieberatung energieaudits _blank new-window-link energieaudit>Hier gibt es vertiefende Informationen zum Energieaudit:

Dr. Albrecht Walcher

Dr. Albrecht Walcher

Innovation und Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Effizienzmoderator KEFF und Koordinator KEFF Neckar-Alb
Schwerpunkte: Energieeffizienzberatung, Kompetenzstelle Energieeffizienz Neckar-Alb (KEFF), Institut für Nachhaltiges Wirtschaften (IHK-INaWi)
Telefon: 07121 201-184
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