Ab 250 Mitarbeiter
Größere Firmen brauchen Energieaudit

Betroffen sind Firmen ab 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro. Sie müssen erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchführen lassen. In der Folge muss ein Energieaudit mindestens alle vier Jahre erfolgen. Das Energieaudit muss der DIN 16247-1 genügen. Sie sieht eine Bestandsaufnahme aller eingesetzten Energieträger und Energieverbraucher inklusive Vor-Ort-Begehungen an allen Standorten vor. Das Audit kann sowohl von externen Beratern oder Dienstleistern als auch von unternehmenseigenem Personal durchgeführt werden.
Schwellenwerte entscheidend
Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Umsetzung einzelner Maßnahmen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem jeweiligen Unternehmen. Allerdings: Die Verpflichtung zum Energieaudit ist nicht an eine Branchenzugehörigkeit oder Rechtsform gekoppelt, sondern erwächst ausschließlich aus der Überschreitung der genannten Schwellenwerte. Aus Sicht der IHK-Experten drängt die Zeit. Jedes Unternehmen sollte zunächst klären, ob es in den Anwendungsbereich der neuen Regelung fällt. <link beratung energieberatung energieaudits _blank new-window-link energieaudit>Hier gibt es vertiefende Informationen zum Energieaudit:
