Schweiz erweitert Mehrwertsteuerpflicht

Grenze bei 100.000 Franken

Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz reine Arbeitsleistungen erbringen, müssen dringend überprüfen, ob sie durch ihre Tätigkeiten in der Schweiz künftig mehrwertsteuerpflichtig werden.

Grenze bei 100.000 Franken

Der Schweizer Bundesrat hat die Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen ausgedehnt, die in der Schweiz reine Arbeitsleistungen erbringen. Neu werden alle Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, die reine Arbeitsleistungen in der Schweiz über 100.000 Franken ausführen. Darunter fallen alle Arbeiten an Gegenständen – wie zum Bei­spiel Montage, Reparatur, Installation, Prüfung oder Regulierung. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Die wichtigsten Informationen hat die Handelskammer Deutschland-Schweiz auf ihrer Website zusammengestellt.

Katrin Glaser

Katrin Glaser

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