Schweiz erweitert Mehrwertsteuerpflicht
Grenze bei 100.000 Franken
Der Schweizer Bundesrat hat die Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen ausgedehnt, die in der Schweiz reine Arbeitsleistungen erbringen. Neu werden alle Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, die reine Arbeitsleistungen in der Schweiz über 100.000 Franken ausführen. Darunter fallen alle Arbeiten an Gegenständen – wie zum Beispiel Montage, Reparatur, Installation, Prüfung oder Regulierung. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Die wichtigsten Informationen hat die Handelskammer Deutschland-Schweiz auf ihrer Website zusammengestellt.
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