Entlastung für Unternehmen

Gewerbesteuer wird digital

Bisher gibt es deutschlandweit 600 verschiedene Formate bei den Gewerbesteuerbescheiden – alle in Papierform. Für Unternehmen bedeutete dies einen enormen Bearbeitungsaufwand. Ab 2023 wird dies Geschichte sein. Denn dann soll der digitale Gewerbesteuerbescheid nach einer Pilotphase vollständig funktionieren.

Gewerbesteuer wird digitalFoto: NAMPIX -stock.adobe.com

Besonders für Unternehmen mit mehreren Standorten sind Prüfung und Verarbeitung der Bescheide ein enormer Aufwand. Abhilfe schafft ab Anfang nächsten Jahres der digitale Gewerbesteuerbescheid.  Diese Neuerung ist als Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) rechtzeitig und erfolgreich implementiert worden. Angesichts der vielen daran beteiligten Akteure von Ministerien über Finanzverwaltungen bis hin zu Kommunen ist das aus Sicht des DIHK ein beachtlicher Erfolg.

Bundesweit einheitliche, digitale Lösung
Die bundesweit einheitliche digitale Lösung, die an das Steuerportal ELSTER und ELSTER-Transfer gekoppelt ist, bedeutet sowohl für die Kommunen als auch für die Unternehmen eine große Erleichterung. Unternehmen können damit nun ein automatisiertes Verfahren anwenden und müssen nicht mehr alle Gewerbesteuerbescheide manuell in der Buchhaltung bearbeiten. Insbesondere Unternehmen mit Betriebsstätten in unterschiedlichen Kommunen profitieren davon, denn der einheitliche digitale Gewerbesteuerbescheid kann automatisch in das betriebliche Enterprise-Ressource-Planning-System heruntergeladen und maschinell verarbeitet werden.

Workflow nun voll digital
Der gesamte Workflow – vom Einreichen der elektronischen Gewerbesteuererklärung bis hin zur rechtssicheren Bescheidzustellung in das elektronische Elster-Postfach des Unternehmens – erspart den Unternehmen auf Dauer viel Bearbeitungsaufwand und damit verbundene Kosten. Nun kommt es darauf an, dass die Kommunen und HKR-Hersteller (Haushalt-Kasse-Rechnungswesen-Systeme) auch rechtzeitig die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Anbindung an das neue Format schaffen. In Rostock beispielsweise ist das schon gelungen, die Stadt Bergisch Gladbach ist ebenfalls bereits eine Pilotkommune.

Kommunen sind nun gefordert
Kommunen sollten nun ihre sogenannten HKR-Systeme den neuen Anforderungen anpassen und schnellstmöglich den Hersteller ihres Systems darauf ansprechen. Sicher ist es dabei hilfreich, wenn auch die Unternehmen vor Ort bei den Kommunen für dieses Verfahren werben. Um diesen Vorgang zu erleichtern, wurden konkrete Vorgaben für die Hersteller erarbeitet, etwa ein Lastenheft, ein Projektplan für die Einführung und das Testen sowie eine Spezifikation der notwendigen Datensätze. Die innerhalb des OZG-Umsetzungsprojektes erstellten Informationen zu technischen Prozessen, Leitfäden und FAQs sind auf der ELSTER-Seite zu finden.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
Telefon: 07121 201-233
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