Umsatzsteuer auf Menüs und Büffets
Getränke und Gutscheine
Foto: DisobeyArt/shutterstock.comSind beispielsweise bei einem Büffet Getränke inklusive, muss für die Abrechnung der Umsatzsteuer der Gesamtbetrag aufgeteilt werden. Hierbei ist es erlaubt, pauschal 70 Prozent für Speisen und 30 Prozent für Getränke anzusetzen. Diese Aufteilung muss in der Kasse und Buchhaltung berücksichtigt werden.
Für Restaurant-Gutscheine, die 2025 verkauft wurden und erst in diesem Jahr eingelöst werden, ändert sich am Umsatzsteuersatz von 19 Prozent nichts, da die Steuer schon beim Kauf fällig war. Mit Blick auf die Betriebsprüfung empfiehlt sich eine genaue Dokumentation.
Da die Umsatzsteuersenkung an Neujahr in Kraft trat, war eine Kassenumstellung um Mitternacht notwendig. Wo es damit Probleme gab, erlaubt eine für den Fiskus einträgliche Nichtbeanstandungsregel, 19 Prozent Umsatzsteuer auf vor Ort verzehrte Speisen für die gesamte Silvesternacht abzurechnen.
Quelle: IHK Region Stuttgart

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