Umsatzsteuer auf Menüs und Büffets

Getränke und Gutscheine

Ob vor Ort verzehrt, abgeholt oder geliefert: Seit diesem Jahr gilt in der Gastronomie auf alle Speisen ein Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Bei Getränken bleibt es bei 19 Prozent, weshalb das Finanzministerium bei der Abrechnung von Kombi-Angeboten eine Vereinfachung mit festen Anteilen erlaubt.

Getränke und GutscheineFoto: DisobeyArt/shutterstock.com

Sind beispielsweise bei einem Büffet Getränke inklusive, muss für die Abrechnung der Umsatzsteuer der Gesamtbetrag aufgeteilt werden. Hierbei ist es erlaubt, pauschal 70 Prozent für Speisen und 30 Prozent für Getränke anzusetzen. Diese Aufteilung muss in der Kasse und Buchhaltung berücksichtigt werden.

Für Restaurant-Gutscheine, die 2025 verkauft wurden und erst in diesem Jahr eingelöst werden, ändert sich am Umsatzsteuersatz von 19 Prozent nichts, da die Steuer schon beim Kauf fällig war. Mit Blick auf die Betriebsprüfung empfiehlt sich eine genaue Dokumentation.

Da die Umsatzsteuersenkung an Neujahr in Kraft trat, war eine Kassenumstellung um Mitternacht notwendig. Wo es damit Probleme gab, erlaubt eine für den Fiskus einträgliche Nichtbeanstandungsregel, 19 Prozent Umsatzsteuer auf vor Ort verzehrte Speisen für die gesamte Silvesternacht abzurechnen.

Quelle: IHK Region Stuttgart

Laura Bogner

Laura Bogner

Unternehmensförderung & Standortpolitik
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Tourismus und Gastronomie, Sport und BGM
Schwerpunkte: Branchenbetreuung Tourismus, Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten, Gaststättenunterrichtung, Sport, Netzwerk Betriebliches Gesundheitsmanagement
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