Cybersicherheit

NIS2-Registrierung rechtzeitig durchführen

Rund 30.000 Betriebe in Deutschland, die etwa in der kritischen Infrastrukur tätig sind, fallen unter die Regulierung der europäischen NIS2-Richtlinie, die mehr Cyber-Sicherheit bringen soll. Die Registrierungsfrist endet am 6. März 2026.

NIS2-Registrierung rechtzeitig durchführenFoto: piick/shutterstock.com


Die NIS 2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist die neue EU-Regulierung für mehr Cybersicherheit. Ziel ist es, kritische und wichtige Unternehmen besser vor Cyberangriffen zu schützen und europaweit einheitliche Regeln zu schaffen.

Die geschätzt 30.000 Betriebe in Deutschland, die unter die NIS-2 Regulierung fallen, müssen sich beim Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) registrieren. Die Frist zur Registrierung endet bereits am 6. März 2026. Betroffen sind unter anderen Energieversorger, IT-Dienstleister, Transport- und Logistikunternehmen, Maschinenbauer oder Elektronikhersteller.

Unternehmen, die in bestimmten Sektoren tätig sind und dabei gesetzlich festgelegte Schwellenwerte mit Blick auf Mitarbeiter, Umsatz und Bilanz überschreiten, fallen jetzt unter die neuen Kategorien „wichtige Einrichtungen“ und „besonders wichtige Einrichtungen“. Ob ein Betrieb betroffen ist, zeigt eine Online-Fragenkatalog des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)  

Betroffene Unternehmen müssen drei zentralen Pflichten nachkommen: Sie sind gesetzlich verpflichtet, sich mit einem “Unternehmenskonto” beim BSI als NIS-2-Unternehmen zu registrieren, dem BSI erhebliche Sicherheitsvorfälle zu melden und Risikomanagementmaßnahmen zu implementieren und diese zu dokumentieren.

Thorsten Schwäger

Thorsten Schwäger

Unternehmensförderung & Standortpolitik
IHK-Zentrale
Position: Gesamtleitung Verkehr und digitale Infrastruktur
Schwerpunkte: Infrastruktur und Medienpolitik,Branchenbetreuung: Verkehr, Verkehrsausschuss
Telefon: 07121 201-234
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite


Zur Übersicht