IHK-Stellungnahme zum „Digital Services Act“

Gesetz mit Tragweite

In Brüssel wird ein „Digital Services Act“ vorbereitet. Das Gesetz hat eine Tragweite wie zuletzt die Datenschutzgrundverordnung. Die IHK organisiert die Stellungnahme der regionalen Wirtschaft.

Gesetz mit TragweiteFoto: canjoena - Fotolia.com

Bis Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres will die Kommission den Entwurf vorlegen: Dieser soll die zentralen Spielregeln der Digitalwirtschaft neu bestimmen – die bisherige Rechtsgrundlage, die europäische E-Commerce-Richtlinie, stammt aus dem Jahr 2000. Die Kommission will mit dem Gesetz einen digitalen Binnenmarkt mit einheitlichen Regeln und zudem einen Rechtsrahmen für große Plattformen schaffen. Die EU-Kommission hat vor einigen Tagen eine Konsultation gestartet.

Die IHK Reutlingen bereitet derzeit eine Stellungnahme vor. Auftakt war im Juli ein Workshop mit Unternehmerinnen und Unternehmern aus der Region, um mögliche Inhalte zu diskutieren. Auf der Themenseite sind die Ergebnisse zusammengestellt.

Alle Branchen betroffen
Aus Sicht der IHK ist der Digital Services Act, also das Gesetz für digitale Dienste, für faktisch alle Branchen relevant. Jedes Unternehmen, das (auch) online handelt oder das Web für Marketing und Vertrieb nutzt, wird betroffen sein. Es besteht jetzt die Chance, diesen Prozess von Anfang an zu begleiten.

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Katharina Lein

Katharina Lein

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