Aufstiegs-Bafög soll steigen

Geplante Erhöhung in 2025

Die Bundesregierung hat eine Reform des Aufstiegs-BaföG beschlossen, von der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der IHK-Weiterbildungen profitieren können. Förderfähig sind Lehrgänge, Prüfungen, Materialien, Lebensunterhalt.

Geplante Erhöhung in 2025Foto: Pressmaster/shutterstock.com

Das Aufstiegs-Bafög soll ab 1. Januar 2025 erhöht werden.

Die wichtigsten geplanten Verbesserungen:

  • Der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben.
  • Auch der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des handwerklichen Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten wird angehoben: von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro.
  • Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung werden statt bisher 50 Prozent künftig 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
  • Wenn Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten, werden diese bei der Förderung nicht mehr angerechnet und kommen so den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugute.
Marcus Schairer

Marcus Schairer

Weiterbildung,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter Weiterbildung
Schwerpunkte: Weiterbildung, Key-Account Management, IHK-Technikakademie
Telefon: 07121 201-126
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