Neue Beschwerdestelle
Geoblocking
Online-Händler müssen den Verbrauchern in der ganzen EU in vielen Bereichen zu gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen gewähren. Dies sieht die im Dezember in Kraft getretene Verordnung gegen ungerechtfertigtes Geoblocking im grenzüberschreitenden E-Commerce vor. Stoßen Verbraucher trotzdem beim Online-Einkauf in anderen Mitgliedsstaaten auf derartige Blockaden, können sie diese nun bei der Bundesnetzagentur melden und sich dort auch über ihre Rechte informieren. „Die Beschwerden werden zunehmen", so IHK-Handelsexperte Andreas Topp, "Händler sollten dringend prüfen, ob ihr Shop Geoblocking zulässt."
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