Elektrolyseanlagen-Förderung
Geld für grünen Wasserstoff

Gefördert werden Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich. Zuwendungsfähig ist die Errichtung von Elektrolyseanlagen mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 Megawatt. Voraussetzung ist, dass die Anlage zu 100 Prozent mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben wird. Anträge auf eine Förderung können bis zum 28.04.2023 eingereicht werden.
Der Förderaufruf ist Teil des bis 2026 laufenden Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II und erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung. Diese soll einen späteren Markthochlauf vorbereiten. Gefördert werden Produkte, die zwar technisch bereits marktreif, aber noch nicht wettbewerbsfähig sind.
Hinweise zur Antragstellung, Vorlagen, weitere für die Antragstellung notwendige Dokumente sowie eine Checkliste zur Antragstellung finden sich auf der Internetseite des Projektträgers.
Interessierte haben außerdem die Möglichkeit, sich am 24. Februar 2023 in einem Online-Seminar des Projektträgers und der Programmgesellschaft NOW GmbH über den neuen Förderaufruf zu informieren. Eine Anmeldung für das Online-Seminar ist hier möglich.
