IHK-Umfrage zur Stadtkreisgründung

Gehen oder bleiben?

Die IHK Reutlingen wird über 6.000 Mitgliedsbetriebe zu einer möglichen Stadtkreisgründung Reutlingens befragen.

Gehen oder bleiben?Foto: Seliger

Die IHK ist als Trägerin öffentlicher Belange von der Landesregierung zur fachlichen Stellungnahme aufgefordert worden. In diesem Zuge will sie ein Stimmungsbild der Unternehmen in Reutlingen und im Landkreis erheben. "Wir wollen abbilden, welche Vorteile die Firmen durch eine Auskreisung oder einen Verbleib im Landkreis sehen. Es geht um Verwaltungsabläufe, die Qualität der Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen sowie das Image des Standortes", erläutert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp. 

Derzeit haben Unternehmen mit dem Landratsamt zu tun, wenn es beispielweise um die gewerberechtliche Erlaubnis für die Aufnahme einer Immobilienmaklertätigkeit oder als Bauträger geht. Ähnliches gilt für die Vergabe von Lizenzen für den Taxi-, Omnibus- und Güterkraftverkehr und, wie bei jedem Bürger, die Zulassung von Fahrzeugen. Auch beim Umwelt- und Arbeitsschutz gibt es Anknüpfungspunkte. Spezialisten in der Kreisverwaltung genehmigen Abluftanlagen, die Abwasserreinigung oder auch die Abfallentsorgung. Im Bereich der dualen Ausbildung ist der Landkreis zudem Träger der Berufsschulen.  

Umfrage bis zum 16. Februar
Die Umfrage der IHK wendet sich an über 6.000 Unternehmen aller Größen und Branchen in Stadt und Landkreis Reutlingen. Bis zum Ende der Woche erhalten die Befragten die Unterlagen. Die Antworten müssen bis zum 16. Februar 2018, 9 Uhr, erfolgen. Die Frist wurde um knapp zwei Tage verlängert. "Wir wünschen uns einen möglichst großen Rücklauf, um die Position auf eine breite Basis stellen zu können", sagt die zuständige Volkswirtin Beatrix Andriof.

Am 20. Februar wird der Antrag auf Gründung eines Stadtkreises Reutlingen im IHK-Gremium für den Landkreis diskutiert. Dann wird die IHK auch ihre fachliche Stellungnahme vorlegen. Die IHK ist in diesem Verfahren "Trägerin öffentlicher Belange" und hat abwägend und ausgleichend die Vor- und Nachteile einer möglichen Auskreisung für die ihr zugehörigen Unternehmen zu bewerten. "Eine Änderung der Strukturen darf aus Sicht der Wirtschaft nicht zu höheren Kosten und mehr Bürokratie führen. Entscheidend ist nicht, wer eine Aufgabe erledigt, sondern wie gut und effizient das Ergebnis ist", sagt Dr. Wolfgang Epp. Die IHK hat Oberbürgermeisterin Barbara Bosch und Landrat Thomas Reumann über das Vorgehen und die Umfrage informiert.

Hintergrund 
Die Stadt Reutlingen hat im Juli 2015 mit einem Schreiben an das Innenministerium Baden-Württemberg und das Regierungspräsidium Tübingen beantragt, die Stadt Reutlingen gemäß § 3 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) zum Stadtkreis zu erklären. Die Gründung eines Stadtkreises Reutlingen kann jedoch nur vom Landtag als Gesetzgeber beschlossen werden. Der Landkreis Reutlingen hat Ende Januar 2016 eine ablehnende Stellungnahme zu dem Antrag der Stadt Reutlingen abgegeben. Eine Stellungnahme der Stadt Reutlingen dazu liegt seit Mai 2016 vor. 

Derzeit liegt eine gemeinsame "Große Anfrage" der Landtagsfraktion der Grünen und der Landtagsfraktion der CDU über mögliche Konsequenzen der Gründung eines Stadtkreises Reutlingen für die Stadt und den Landkreis vor. Unter Federführung des Innenministeriums wertet die Landesregierung die Argumente beider Seiten aus und hat zudem fachliche Stellungnahmen, unter anderem von der IHK Reutlingen, angefordert. 

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