Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung
Gefördertes Programm
Damit sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt werden, den Herausforderungen durch den Wandel der Arbeitswelt und den demografischen Wandel – wie sich verändernde Anforderungen an die Qualifikationen der Beschäftigten und Fachkräftemangel – besser zu begegnen.
Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro und maximal 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende).
Gefördert werden 50 Prozent der Beratungskosten (maximal 1.000 Euro pro Personentag, bis zu 20 Personentage). Die Beratungsunternehmen müssen ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem aufweisen und bereits mindestens seit zwei Jahren am Markt aktiv sein. Förderanträge können ab sofort gestellt werden. Das Wirtschaftsministerium informiert, dass es beim Antrag noch nicht notwendig ist, ein Beratungsunternehmen anzugeben. Verträge mit dem Beratungsunternehmen dürfen erst nach Bewilligung des Projekts geschlossen werden.
Weitere Infos, die Ausführungsbestimmungen und den Förderantrag finden Sie auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.
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