Überblick über die rechtliche Lage

Geflüchtete beschäftigen

Was ist bei Einreise und Aufenthalt zu beachten? Hier können sich helfende Unternehmen informieren.

Geflüchtete beschäftigenFoto: Davizro Photography - stock.adobe.com

Die Bilder von Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind und an Grenzübergängen oder Bahnhöfen von Nachbarstaaten ankommen, gehen derzeit um die Welt. Kurz vor oder bei Ankunft in einem sicheren Staat müssen die einreisenden Geflüchteten und ihre Helfer viele Fragen klären: Wie sind die Einreisemodalitäten? Muss man Asyl beantragen? Muss man sich anmelden? Was geschieht mit minderjährigen Kindern?

Nach Ankunft in einem anderen Land beginnt ein neuer Teil dieser Reise. Es gilt, eine Unterkunft zu finden, den eigenen rechtlichen Status zu klären und zumindest in Ansätzen die Sprache zu lernen. Möglicherweise ist medizinische Hilfe erforderlich. Und Kindern sollte der Schulbesuch ermöglicht werden. Viele Dinge also, die etwa nach der Ankunft in Deutschland organisiert werden müssen.

Viele Unternehmen unterstützen Geflüchtete auch bei ihren ersten Schritten in Deutschland. Sie organisieren Wohnungen, Sprachkurse, Arztbesuche oder Behördengänge. Sie suchen nach niedrigschwelligen Möglichkeiten zur Integration der oftmals traumatisierten Menschen. In einem weiteren, späteren Schritt könnte es bei den Menschen, die in Deutschland bleiben möchten, auch um die Integration in den Arbeitsmarkt gehen.

In der Region Neckar-Alb müssen sich Geflüchtete bei folgenden Behörden melden, um sich zu registrieren und eine Beschäftigungserlaubnis zu erhalten:

Zu vielenFragen haben die Bundesregierung, das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Mediendienst Integration und das Bundesinnenministerium viele Antworten gelistet. Sie finden die jeweiligen FAQ unter folgenden Links.

Hilfeportal der Bundesregierung
Die Bundesregierung ht alle wichtigen Basisinformationen bereit auf Deutsch, English, Ukrainisch und Russisch.

FAQ des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge
Von Ausbildungsduldung bis "vorübergehender Schutz": Fragen und Antworten rund um die Beschäftigung Geflüchteter, speziell auch aus der Ukraine, bietet das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge auf seiner Website. Hier geht es zu den FAQ.

FAQ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland in deutscher, ukrainischer und russischer Sprache zusammengestellt.

FAQ des Mediendienstes Integration
Über eine Million Menschen waren bereits kurz nach Kriegsbeginn auf der Flucht. Wohin fliehen sie? Wie ist ihre rechtliche Situation? Und welche Folgen hat der Krieg für die Communities in Deutschland? Der Mediendienst Integration bietet wichtige Informationen.

FAQ des Bundesinnenministeriums
Auch das Bundesinnenministerium (BMI) erreichen viele Anfragen zur Einreise und zum Aufenthalt ukrainischer Geflüchteter in Deutschland. Das BMI hat viele Antworten auf seiner Internetseite zusammengestellt.

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