Prüfung für Konzession entfällt

Gastronomie-Gründung wird 2026 einfacher

In Baden-Württemberg tritt zum 1. Januar 2026 ein neues Gaststättengesetz in Kraft, das Bürokratie abbauen und Kosten sparen soll. Das bisherige Konzessionsverfahren für Alkoholausschank entfällt zugunsten einer einfacheren Anmeldung. Zudem werden die Inhalte der Gaststättenunterrichtung modernisiert.

Gastronomie-Gründung wird 2026 einfacherFoto: DisobeyArt/shutterstock.com

Der zentrale Baustein der Gesetzesänderung ist der Wegfall der bisherigen Gaststättenerlaubnis ("Konzession“) für Betriebe mit Alkoholausschank. Statt eines aufwändigen Genehmigungsverfahrens genügt künftig eine einfache Anzeige – gemeinsam mit der Gewerbeanmeldung. Die neue Regelung erleichtert nicht nur Neugründungen, sondern auch Betriebsübernahmen und Rechtsformänderungen. Wer etwa eine GbR in eine GmbH umwandelt, musste bislang eine neue Konzession beantragen – inklusive Zuverlässigkeitsprüfung und umfangreicher Unterlagen. Wer aktuell eine Betriebsübergabe oder Umstrukturierung plant und den Jahreswechsel noch abwartet, kann sich ab Januar diesen Aufwand sparen. 

Nach Schätzungen des Wirtschaftsministeriums und des Statistischen Landesamtes bringt das neue Gesetz eine jährliche Entlastung von rund 9,75 Millionen Euro für das Gastgewerbe. Auch die Verwaltung profitiert mit weiteren 3,5 Millionen Euro Einsparung. 

Gaststättenunterrichtung auf neuestem Stand
Ein weiterer Baustein der Reform betrifft die sogenannte Gaststättenunterrichtung für Gründerinnen und Gründer ohne fachliche Ausbildung. Die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte der Schulung stammen bislang aus dem Jahr 1981 und werden nun grundlegend überarbeitet. Künftig gilt die Unterrichtungspflicht für alle angehenden Gastronominnen und Gastronomen ohne lebensmittelrechtliche Vorkenntnisse – unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird. Die Schulungen werden weiterhin von den IHKs im Land durchgeführt. Die Referenten kommen aus der Praxis und geben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wertvolle Tipps für den betrieblichen Alltag. 

Mehr zur Gastättenunterrichtung

Das neue Landesgaststättengesetz ist am 12. November im Landtag verabschiedet worden und wird zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Verwaltungsvorschrift zur Ausgestaltung der Gaststättenunterrichtung wird noch veröffenticht. 

Die Reform ist das Ergebnis einer gemeinsamen Initiative von DEHOGA Baden-Württemberg und den Industrie- und Handelskammern im Rahmen der "Entlastungsallianz Baden-Württemberg“. Ziel: Weniger Bürokratie, geringere Kosten und bessere Rahmenbedingungen für Gründung und Unternehmensnachfolge.

Matthias Miklautz

Matthias Miklautz

Unternehmensförderung & Standortpolitik
IHK-Zentrale
Position: Leiter IHK-Geschäftsstelle Zollernalbkreis
Schwerpunkte: Regionalmanagement Zollernalbkreis, IHK-Gremium Zollernalbkreis: Geschäftsführung, Branchenbetreuung Tourismus, Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten
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Laura Bogner

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