Förderprogramme angekündigt
Für Investition und Innovation

Nach Zustimmung des Finanzausschusses soll das Förderprogramm „Invest BW“ zeitnah starten. Die IHK informiert Unternehmen, sobald das Antragsportal offen ist. Folgende zwei Förderprogramme sind angekündigt, es können sich aber noch Änderungen ergeben.
„Invest BW“ für Zukunftsinvestitionen
Das Förderprogramm richtet sich an alle Unternehmen in Baden-Württemberg. Gefördert werden Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen oder Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte. Der maximale Zuschuss beträgt eine Million Euro.
- Gefördert werden sollen Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen), Erweiterungsinvestitionen, Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
- Die Investitionsvorhaben müssen dazu geeignet sein,
- eine Steigerung der Produktivität, der Effizienz oder der Flexibilität des Unternehmens zu ermöglichen und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu steigern,
- zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial) beizutragen und einen positiven Beitrag zur Umwelt- und Ressourcenschonung leisten,
- zur nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung beizutragen,
- die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen aktiv zu fördern.
Antragsberechtigung:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder errichten wollen.
- Die Antragstellung soll fortlaufend möglich sein.
Höhe der Zuwendung und Fördersätze:
- Für Investitionsvorhaben sollen Zuschüsse bis max. 1 Mio. Euro gewährt werden.
- Übersteigt die Zuwendung an ein Unternehmen im Einzelfall den Betrag von 500.000 Euro, ist die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg einzuholen.
- Die Förderung erfolgt unter Berücksichtigung des Beihilferechts (De-minimis-Verordnung und Dritte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020).
- Der Regelfördersatz beträgt bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Eine Erhöhung des Fördersatzes soll gewährt werden, wenn die Maßnahme zur Erreichung von Zielen der Nachhaltigkeit beiträgt und über die nationalen bzw. europäischen Normen hinausgeht („Nachhaltigkeitsbonus“) sowie bei besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.
Laufzeit:
Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll 24 Monate betragen.
„Invest BW“ für Innovationsvorhaben
Ziel ist es, Innovations- und Forschungsprojekte von Unternehmen in Baden-Württemberg anzustoßen. Gefördert werden Vorhaben einzelner Unternehmen und Verbundvorhaben von Unternehmen oder mit Forschungseinrichtungen mit einem Fördervolumen bis maximal 5 Millionen Euro.
Inhalte:
Gefördert werden sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen erreicht werden. Förderfähig sollen sowohl einzelbetriebliche Vorhaben sein, als auch Verbundprojekte mit anderen Unternehmen oder Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Antragsberechtigung:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder errichten wollen.
- Bei Verbundvorhaben auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg.
- Die Antragstellung soll fortlaufend möglich sein.
Höhe der Zuwendung und Fördersätze:
- Für die Forschungsvorhaben im Bereich der industriellen Forschung und im Bereich der experimentellen Entwicklung sollen Zuschüsse bis max. 5 Mio. Euro gewährt werden.
- Übersteigt die Zuwendung an ein Unternehmen im Einzelfall den Betrag von 500.000 Euro, ist die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg einzuholen.
- Die Fördersätze orientieren sich an den beihilferechtlichen Vorgaben gemäß Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Laufzeit:
Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll 24 Monate betragen.
Förderauswahl:
Die Förderauswahl erfolgt unter Berücksichtigung von
- Innovationshöhe, insbesondere Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter
- Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz (ökonomisch/ökologisch/sozial)
- Anreizeffekt, Begründung zum Förderbedarf
- Qualität und Überzeugungskraft des Projekts
- Verwertungsoption und Anwendungsnähe
- Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten
WICHTIG: Die Förderbedingungen werden derzeit mit Hochdruck erarbeitet. Eine Antragstellung soll zeitnah auf der Internetseite www.invest-bw.de möglich sein. Die IHK infomiert, sobald das Portal online ist. Die Bereitstellung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Finanzausschusses des Landtags von Baden-Württemberg.




Zur Übersicht