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5 Tipps für den Start ins Importgeschäft
1. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen überhaupt für den Import gerüstet ist
Verfügen die Beschäftigten, die für den Einkauf zuständig sind, über die nötigen Sprachkenntnisse? Ist Wissen zur Einfuhrabwicklung und zu den rechtlichen Aspekten der Vertragsgestaltung vorhanden? Verfügt Ihr Betrieb über eine ausreichende Liquidität?
2. Minimieren Sie Risiken durch gründliche Vorbereitung und Planung
Minimieren Sie das Qualitätsrisiko durch Vor-Ort-Kontrollen. Nutzen Sie Wechselkurssicherungsinstrumente, sollte ein Wechselkursrisiko bestehen. Schalten Sie das Transportrisiko durch die Wahl der richtigen Incoterms-Klausel oder durch entsprechende Transportversicherungen aus. Reduzieren Sie das Lieferrisiko durch die Nutzung unterschiedlicher Bezugsquellen.
3. Identifizieren Sie den passenden Beschaffungsmarkt
Kriterien hierfür dürften in erster Linie Qualität, Preis und Lieferzuverlässigkeit sein. Aber auch die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Ausfuhrvorschriften spielen eine Rolle. Wichtige Informationen zu diesen Themen liefern die IHK, die Auslandhandelskammern (AHKs), Germany Trade and Invest (GTAI) sowie Ländervereine. Das Enterprise Europe Network bietet neben Informationen auch konkrete Unterstützung bei der Suche nach Geschäftspartnern an.
4. Finden Sie die geeigneten Geschäftspartner im ausgewählten Beschaffungsmarkt
Messen, Veranstaltungen, Fachpublikationen oder Branchenbücher eignen sich gut, um an Kontaktadressen zu kommen. Informationen gibt es zudem bei der IHK, bei GTAI und vor allem bei der zuständigen AHK, die von der einfachen Adressrecherche bis hin zur Gesprächsbegleitung viele individuelle Dienstleistungen anbietet.
5. Besorgen Sie die nötigen Papiere und Genehmigungen
Für den Import aus EU-Mitgliedsstaaten muss eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt werden. Beim Import aus Drittländern sind weitere Vorkehrungen nötig: Informieren Sie sich, ob Einfuhrbeschränkungen oder -verbote vorliegen und beantragen Sie eventuell eine Einfuhrgenehmigung. Prüfen Sie, welche Zollpapiere und Präferenznachweise benötigt werden und welche Schutzvorschriften zu beachten sind. /
Diese Checkliste kann lediglich eine Einführung ins Thema geben. Bei individuellen Fragen steht das Team Zoll der IHK Reutlingen gerne zur Verfügung: 07121 201-766, auwi@reutlingen.ihk.de.
(Diese Tipps erschienen in der WNA-Ausgabe 8+9/2022.)
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