Bildungszeit
Fünf Tage im Jahr
Wer ist berechtigt Bildungszeit zu beantragen?
Berechtigt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, d.h.
- Mitarbeiter mit einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag in Voll- oder Teilzeit (auch geringfügig Beschäftigte und Werkstudenten)
- Auszubildende
- Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Wie hoch ist der Anspruch auf Bildungszeit?
Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Eine Übertragung von nicht in Anspruch genommener Bildungszeit auf das folgende Kalenderjahr findet nicht statt. Bei Beschäftigten in Teilzeit verringert sich der Anspruch entsprechend zeitanteilig. Während der Bildungszeit werden die Beschäftigten unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freigestellt.
Für welche Weiterbildungen besteht ein Anspruch?
- für berufliche und politische Weiterbildungen
- für die Qualifizierung für Ehrenämter
- für längerfristige Aufstiegs- und Anpassungsfortbildungen
- für Weiterbildungen, die von einer anerkannten Bildungseinrichtung durchgeführt werden
- für Weiterbildungen, die im Schnitt mindestens 6 Zeitstunden Unterricht täglich umfassen
- für Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 1 Tag
Welche Fristen sind einzuhalten?
Neun Wochen vor Seminarbeginn muss der Antrag auf Bildungsurlaub dem Arbeitgeber schriftlich vorliegen. Dieser muss bis spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn den Antrag prüfen, ihn gestatten oder ablehnen.
Weitere Infos gibt es auf der Seite der Regierungspräsidien.
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