IHK: Wege zum Bürokratieabbau

Frustration der Betriebe

„Neue Gesetze müssen notwendig, getestet und befristet sein. Sonst bekommen wir immer noch mehr Bürokratie“, sagte Dr. Gisela Meister-Scheufelen, Vorsitzende des Normenkontrollrats des Landes, beim Besuch in der IHK.

Frustration der Betriebe

Seit 2018 gibt es den Normenkontrollrat im Land, der mit konkreten Vorschlägen versucht, Bürokratie zu vereinfachen oder sogar abzuschaffen. An der Spitze steht die ehemalige Landtagsabgeordnete und Präsidentin des Statistischen Landesamtes Meister-Scheufelen. Beim Treffen mit Unternehmerinnen und Unternehmern kritisierte sie den Wunsch nach Einzelfallgerechtigkeit, Perfektionsdrang und das Sicherheitsdenken der Verwaltungen als wesentliche Treiber für Bürokratie: „Wenn ich höre, dass ein Antrag auf emissionsschutzrechtliche Genehmigung 13 Aktenordner umfasst oder ein Widerspruchsverfahren im Baurecht zwölf Monate dauert, ist das nicht mehr in Ordnung“, so der Gast aus Stuttgart.

Wer ist verantwortlich?
IHK-Vizepräsident Johannes Schwörer schilderte die „Frustration der Betriebe“ angesichts immer neuer und umfangreicherer Regelungen. „Betriebe müssen oft Daten melden und wissen nicht, was damit geschieht. Sie stellen Anträge und haben oft das Gefühl, dass in den Behörden keiner so richtig verantwortlich ist. Das führt zu großem Verdruss.“ Die Teilnehmer am Treffen hatten zahlreiche konkrete Fälle aus der Praxis mitgebracht. So nahm die Vorsitzende des Normenkontrollrats mit, dass Aufbewahrungsfristen von zehn auf fünf Jahre reduziert, die 10- und 11-Stunden-Regeln im Arbeitszeitgesetz an die Welt des Homeoffice angepasst und Vorschriften zum Bau von Photovoltaik-Anlagen vereinfacht werden sollten. „Die Priorität auf den Bürokratieabbau muss im politischen Handeln höher werden. Die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren wird schon einmal helfen. Wir brauchen aber dringender denn je Entscheiderinnen und Entscheider, die auch entscheiden wollen“, so Schwörer.

Gesetzlich verankern
„Es ist gut, dass sich die Landesregierung bei Bürokratievermeidung, Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung vom Normenkontrollrat beraten lässt“, bewertet IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp. Aus Sicht der IHK sollte die Arbeit des Rates künftig auch gesetzlich verankert werden. „Die Landesregierung sollte prüfen, ob sie die Bedeutung des Rates, wie beim nationalen Normenkontrollrat, nicht durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage unterstreichen kann“, so Epp. In diesem Zusammenhang kritisiert er auch Überlegungen, die Bürokratiekostenfolgenabschätzung bei neuen Gesetzen entfallen zu lassen. „Das wäre ein Fehler, weil wir uns immer noch zu wenig mit den Auswirkungen von staatlichen Maßnahmen auf Unternehmen aller Branchen und Größen beschäftigen“, sagt Wolfgang Epp.

Hintergrund
Den Normenkontrollrat Baden-Württemberg gibt es seit 2018. Er ist mit sechs Mitgliedern besetzt, die unabhängig von Weisungen arbeiten. Bisher hat der Normenkontrollrat circa 160 konkrete Vorschläge vorgelegt, wie Bürokratie im geltenden Recht abgebaut werden kann. Über 40 Einzelvorschläge wurden auch umgesetzt. Dadurch konnten laut Normenkontrollrat 100 Millionen Euro Bürokratiekosten abgebaut werden.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
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Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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