Kassengesetz

Frist verlängert

Betriebe haben ein halbes Jahr länger Zeit, ihre Kasse auf manipulationssichere Systeme umzustellen. Unter gewissen Umständen wird die Steuerverwaltung fehlende Umrüstungen bis 31. März 2021 nicht beanstanden.

Frist verlängertFoto: Robert Kneschke - Fotolia.com

Nach dem sogenannten Kassengesetz besteht seit 1. Januar 2020 die Pflicht, manipulationssichere Kassen einzusetzen. Noch bis Ende September läuft bundesweit eine Nichtbeanstandungsregelung, die in Baden-Württemberg nun verlängert wird. Durch Einschränkungen und den Lockdown wegen der Pandemie sei es vielen Händlerinnen und Händlern kaum möglich gewesen, ihre Kassen rechtzeitig umzurüsten.

Kann nachgewiesen werden, dass die Ausrüstung der elektronischen Kassensysteme mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) bis zum 30. September 2020 nicht möglich war, aber rechtzeitig vor dem 1. Oktober 2020 eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag erfolgte, wird eine fehlende TSE-Umrüstung bis zum 31. März 2021 nicht beanstandet.

Ertragssteuerliche Behandlung der TSE-Implementierungskosten kann variieren
Die Umstellung oder Neuanschaffung eines Kassensystems ist für einen Händler ein kostspieliges Investment. Daher stellt sich die Frage, wie die Implementierungskosten der TSE-Umrüstung ertragssteuerlich zu behandeln sind. Hinsichtlich der ertragssteuerlichen Behandlung ist die Art und Weise der technischen Umsetzung entscheidend. Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt hierzu folgende Punkte fest:

  • Die (physische) TSE ist ein selbständiges Wirtschaftsgut, das jedoch nicht selbstständig nutzbar ist, dessen Anschaffungskosten daher über einen Zeitraum von 3 Jahren abzuschreiben sind. Ein Sofortabzug oder die Bildung eines Sammelpostens (§§ 6 Abs. 2, 6 Abs. 2a EStG) ist nicht zulässig.
  • Im Fall des festen Einbauens in ein anderes Gerät (z.B. Drucker, Peripheriegeräte) geht die Eigenständigkeit als Wirtschaftsgut verloren, so dass die Aufwendungen als nachträgliche Anschaffungskosten des aufnehmenden Wirtschafsgutes zu aktivieren und über die Rest-BND zu verteilen sind.
  • Bei softwarebasierten Cloud-TSE-Lösungen sind die laufenden Entgelte als laufende Betriebsausgaben sofort abzugsfähig.
  • Aufwendungen zur Einrichtung der erforderlichen digitalen Schnittstelle zwischen den Systemkomponenten stellen Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsgutes TSE dar.
  • Aus Vereinfachungsgründen können die Anschaffungskosten der TSE und die Kosten zur Einrichtung der digitalen Schnittstelle sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden.

Weitere Informationen
Ziel des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, des sogenannten Kassengesetzes, vom 22. Dezember 2016 ist es, Manipulationen an digitalen Daten zu verhindern. Deshalb sieht das Gesetz unter anderem vor, dass elektronische Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen. Indem Vorgänge im Kassensystem protokolliert werden, sind nachträgliche Änderungen nachzuvollziehen. Auch Lücken in den Aufzeichnungen sind zu erkennen.

Nach dem Kassengesetz gilt die Pflicht für manipulationssichere Kassensysteme seit 1. Januar 2020. Wegen zeitlicher Verzögerungen im Zertifizierungsverfahren hatte das Bundesfinanzministerium im November 2019 eine Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September 2020 getroffen.

Vincent Schoch

Vincent Schoch

Existenzgründung und Unternehmensförderung
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Position: Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen
Schwerpunkte: Handel, Initiative Einpersonen- und Kleinunternehmen, Fördermittel und Finanzierung
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