Digitalisierung und Umsatzsteuer
Frankreich führt E-Rechnungspflicht ein
Foto: LuckyStep - stock.adobe.comDie französischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing) umfassen ausschließlich Umsätze zwischen in Frankreich ansässigen und dort steuerpflichtigen Unternehmen.
Ab dem 1. September 2026 müssen alle betroffenen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Große und mittelgroße Unternehmen (250 oder mehr Mitarbeitende, Jahresumsatz ab 50 Millionen Euro / Bilanzsumme ab 43 Millionen Euro) müssen ab diesem Datum auch E-Rechnungen ausstellen, für kleinere Unternehmen gilt diese Pflicht erst ab dem 1. September 2027.
E-Reporting statt E-Rechnung für nichtansässige Unternehmen
Neben der elektronischen Rechnungsstellung wird auch das sogenannte E-Reporting eingeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Meldepflichten (E-Reporting) für bestimmte Unternehmen, auch wenn diese nicht in Frankreich ansässig sind. Dies ist dann der Fall, wenn sie Transaktionen durchführen, die umsatzsteuerrechtlich Frankreich zugerechnet werden und sie nach den Regeln des Code général des impôts in Frankreich umsatzsteuerpflichtig sind. Beispiele sind Unternehmen ohne Niederlassung mit
- einer Betriebsstätte in Frankreich
- einer Mehrwertsteuerregistrierung in Frankreich
- Verkäufen oder Dienstleistungen an Käufer in Frankreich, die keine Mehrwertsteuernummer haben,
Auch die Implementierung des E-Reporting erfolgt gestaffelt und beginnt ab 1. September 2026 für große und mittelgroße Unternehmen, die Waren verkaufen oder Dienstleistungen anbieten.
Unternehmen, die nach den vorgenannten Kriterien E-meldepflichtig sind, müssen rechtzeitig eine autorisierte Plattform wählen, die ihre Informationen an die Finanzverwaltung weiterleitet.
E-Rechnungen in der EU
Die derzeitigen Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten zur Einführung von elektronischen Rechnungen im B2B-Bereich beruhen auf nationalen gesetzlichen Regeln der einzelnen Mitgliedstaaten. Die Modelle und Systeme sind in der Regel auf inländische Sachverhalte beschränkt und betreffen vor allem Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im jeweiligen Land.
Ob und ab wann eine Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen besteht, ist unterschiedlich geregelt und hängt von den landesspezifischen gesetzlichen Vorgaben ab. Somit wirken sich die nationalen Regelungen in der Praxis nur in klar begrenzten Fällen auf bestehende Rechnungsprozesse deutscher Unternehmen aus.
Ausblick: VAT in the Digital Age (ViDA)
Mit dem Mehrwertsteuerpaket VAT in the Digital Age“ (ViDA) verfolgt die EU erstmals eine Harmonisierung der E-Rechnung und der digitalen Umsatzsteuermeldungen europaweit.
Die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung und digitale Meldesysteme für bestimmte, auch grenzüberschreitende Umsätze, sollen ab dem 1. Juli 2030 schrittweise eingeführt werden.
Die aktuell bestehenden nationalen E-Rechnungssysteme sind daher als eigenständige nationale Lösungen anzusehen, die teilweise auch der Vorbereitung auf künftige EU-Vorgaben dienen.
Weiterführende Informationen
Informationen der französischen Steuerverwaltung
Liste der zertifizierten Plattformen der französischen Steuerverwaltung
E-Rechnungsstellung in Deutschland auf unserer Homepage
Mehrwertsteuer im Digitalen Zeitalter (ViDA) - Webseite der EU-Kommission

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