IHK für gerichtliche Prüfung

Folgen für Reutlingen

Die IHK Reutlingen kritisiert, dass die Landesregierung bisher keine Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu Fahrverboten eingelegt hat.

Folgen für ReutlingenUmweltzone: Für zahlreiche Fahrzeuge ist an diesem Schild "Ende der Fahrt" angesagt. Bild: moonrun - Fotolia.com

Von einer gerichtlichen Klärung des Sachverhalts erhofft sich die IHK auch Hinweise für die Diskussion in Reutlingen. „Wir halten nach wie vor Fahrverbote nicht für den richtigen Weg“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp. Aus seiner Sicht berücksichtigen restriktive Maßnahmen nicht die Belange der heimischen Unternehmen, weil sie die Erreichbarkeit der Innenstadt und von umliegenden Gewerbegebieten stark beeinträchtigt. „Wenn das Stuttgarter Urteil nicht von einer höheren Instanz geprüft wird, kann das am Ende auch Folgen für Reutlingen haben“, so der Hauptgeschäftsführer.  

Epp spricht sich bei der Frage der Luftreinhaltung für lenkende Maßnahmen aus. Dazu gehören ein Park & Ride-Konzept sowie ein City-Logistik-System, um die Belieferung des innerstädtischen Handels sicherzustellen. Absehbar muss es auch zu einem Bau der Südumfahrung Orschel-Hagen als Verlängerung des Scheibengipfeltunnels kommen. „Die Weiterführung ist dringend nötig, um den Verkehr, der durch den Tunnel kommt, weiter zu verteilen“, so Epp.

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Thorsten Schwäger

Thorsten Schwäger

Unternehmensförderung und Standortpolitik
IHK-Zentrale
Position: Gesamtleitung Verkehr und digitale Infrastruktur
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