Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Förderung vom Land
Durch das Verbundprojekt „Aufbau von Ladeinfrastruktur zur Reduktion der NOx-Belastungen in Baden-Württemberg (LINOx BW)“ können Unternehmen aus Kommunen mit hoher NOx-Belastung in Baden-Württemberg Förderung für den kurzfristigen Aufbau von Ladeinfrastruktur beantragen.
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen, Vereine, Stiftungen, etc. aus Kommunen mit besonders hoher NOx-Belastung in Baden-Württemberg (aus der Region Neckar-Alb: Tübingen und Reutlingen) können die Förderung beantragen. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen aus den betroffenen Kommunen.
Was wird gefördert?
- Ladeinfrastruktur im privaten und halb-öffentlichen Raum (keine 24/7-Zugänglichkeit erforderlich)
- Sach- und Investitionskosten für den Aufbau der Ladeinfrastruktur
- Förderquoten je nach Art des Antragstellers von 40 bis 100 Prozent
Wie erfolgt die Antragstellung?
Vereinfachtes easy-Online-Formular mit einer zweiseitigen Vorhabenbeschreibung.
Mehr Informationen gibt es auf der Seite der Landesagentur e-mobil BW.
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