KfW-Anträge über die IHK stellen
Förderprogramme gehen weiter
Die Programme „Gründercoaching“ für Gründerinnen und Gründer sowie „Runder Tisch“ und „Turn Around Beratung“ für etablierte Unternehmerinnen und Unternehmen ermöglichen eine öffentlich geförderte Unterstützung für Beratungsdienstleistungen. Zuschüsse liegen je nach Programm zwischen 2.000 und 6.000 Euro.
Im Detail:
- <link gruendung beratung-fuer-gruender gruendercoaching-kfw>Gründercoaching Deutschland
Bezuschusst werden Beratungsdienstleistungen, die Existenzgründer während der ersten zwei Jahre in Anspruch nehmen – in Höhe von 50 Prozent. Bei einem Tageshonorar bis 800 Euro und einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro (netto), beträgt der maximale Zuschuss 2.000 Euro (netto). Die selbstständige Tätigkeit kann dabei, das ist eine Erweiterung des Programms, sowohl als Vollerwerb, als auch dauerhaft als Nebenerwerb ausgeübt werden.
- Runder Tisch
Mit dem Förderprodukt „Runder Tisch“ erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten eine qualifizierte Beratung durch einen Unternehmensberater. Zu den Beratungsleistungen gehört die Erstellung einer Schwachstellenanalyse des Unternehmens, eine Einschätzung der Fortführungschancen und konkrete Vorschläge für Optimierungsmaßnahmen. Bei Bedarf werden in ergänzenden Gesprächsrunden mit Unternehmen, Berater und Gläubigern gemeinsam Lösungsmöglichkeiten beraten.
- Turn Around Beratung
Mit dem Förderprodukt „Turn Around Beratung“ werden Unternehmen mit einem Zuschuss zu einer professionellen externen Beratung unterstützt. Sie erhalten kompetenten Rat in wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen, um das Unternehmen wieder leistungsfähig zu machen.
Die Turn Around Beratung kann mit dem Förderprodukt Runder Tisch kombiniert werden. Ab Mai reduziert sich die Bemessungsgrundlage der „Turn Around Beratung“ von 8.000 Euro auf 6.000 Euro. Die Beratung kann zu maximal 50 Prozent bezuschusst werden. Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro netto.