Neue Frist bis Ende Juni
Finanzämter verlängern vereinfachte Stundung
Die Finanzministerien der Länder haben sich darauf verständigt, den Zeitraum für vereinfachte Stundungsanträge auszudehnen. Damit soll von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen geholfen werden. Durch die Vereinfachung müssen bei Anträgen auf Stundung von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer keine strengen Voraussetzungen für Nachweise erfüllt werden. Ursprünglich sollte die Erleichterung am 31. März auslaufen.
Seit dem Frühjahr 2020 können Betriebe, die von der Pandemie betroffen sind, in einem vereinfachten Verfahren Stundungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen beantragen, ohne dass darauf Zinsen oder Säumniszuschläge erhoben werden. Auch Vollstreckungsmaßnahmen sind ausgesetzt.
Mehr zum Verfahren gibt es auf der Website der Finanzämter in Baden-Württemberg
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