Orientierungshilfe des Bundesfinanzministeriums
FAQ-Katalog zur Aktivrente
Foto: ALPA PROD/shutterstock.comDer FAQ-Katalog auf der Website des Bundesfinanzministeriums enthält folgende Hinweise für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber:
- In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026 muss die Aktivrente in einer frei belegbaren Zeile mit der konkreten Zeilenbeschreibung „SteuerfreibetragAktivrente“ (ohne Leerzeichen!) eingetragen werden. Für die Nutzung dieses Zusatzfeldes ist die exakte Schreibweise zwingende Voraussetzung, um eine maschinelle Verwertbarkeit der Angabe sicherzustellen.
- Die Aktivrente gilt unter den übrigen Voraussetzungen auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für deren Arbeitslohn bzgl. § 168 Absatz 1 Nummer 1, 1d, Absatz 3, § 172 Absatz 1 oder § 172a SGB VI vergleichbare Rentenversicherungsbeiträge in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder in der Schweiz abführt.
- Die Aktivrente ist streng monatsbezogen. Nichtgenutzte Freibeträge können nicht auf andere Monate übertragen werden ( z.B. für Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld).
Der FAQ-Katalog basiert auf Praxisfragen, die die IHK-Organisation gemeinsam mit weiteren Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft am 19. Dezember 2025 an das BMF herangetragen haben.
Quelle: IHK München

Zur Übersicht