Reform der Erbschaftssteuer
Familienunternehmen werden belastet
Die geplanten Regelungen würden den Wirtschaftsstandort Neckar-Alb mit seinen mittelständischen Strukturen und der großen Anzahl von Familienunternehmen schwächen. Die Grenze, ab wann ein Unternehmen als „großes“ Unternehmen gilt und der Bedürfnisprüfung unterfällt, liegt nach dem Gesetzentwurf bei einem Wert des erworbenen begünstigten Betriebsvermögens von 20 Millionen Euro. Die bisherigen Regelungen zur Verschonung greifen dann nicht mehr.
Die Vollversammlung der IHK Reutlingen hatte zuletzt bereits eine Resolution zu den damals bekannt gewordenen Eckpunkten gefasst. Nach ihrer Meinung sollte diese Grenze deutlich angehoben und als Freibetrag ausgestaltet werden. „Dies gilt umso mehr, da das vorgesehene Bewertungsverfahren die Unternehmenswerte nach obenhin verzerrt“, so Erbe.
Keine Einbeziehung von Privatvermögen
Die IHK-Vollversammlung hatte sich auch gegen die Berücksichtigung von Privatvermögen bei der Bedürfnisprüfung ausgesprochen. Dies führt praktisch zur Wiedereinführung der Vermögensteuer. Sparsame Erben würden zudem durch die Einbeziehung ihres Ersparten benachteiligt. „Die vorgesehenen Regelungen führen darüber hinaus zu einem Anwachsen der Bürokratie bei Unternehmen und Finanzverwaltung und das bei einem Gesetz mit ohnehin schon hohem Vollzugsaufwand“, so Erbe.
Die IHK Reutlingen fordert den Gesetzgeber dazu auf, die vom Bundesverfassungsgericht eröffneten Gestaltungsspielräume auszuschöpfen und im weiteren Verfahren zu einer Regelung zu kommen, die den Erhalt der Familienunternehmen in der Region Neckar-Alb nicht gefährdet. Die Politik darf sich bei den Themen Bürokratieabbau und Vereinfachung der Steuergesetzgebung keine Blöße geben.
Schreiben an die Abgeordneten
Die IHK wird in Sachen Erbschaftsteuer noch einmal alle regionalen Bundestagsabgeordneten anschreiben und die Kritikpunkte im Detail erläutern. Sie rät darüber hinaus alle Unternehmerinnen und Unternehmer, ebenfalls die Wahlkreisabgeordneten anzuschreiben und ihre Bedenken darzulegen sowie anhand von Beispielen zu erläutern.