Achtung, Betrug

Falsche Rechnungen des DPMA

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt vor irreführenden Zahlungsaufforderungen: Betrüger fordern Markeninhaber massenhaft zu Überweisungen auf.

Falsche Rechnungen des DPMAGrafik: Daniel Berkmann - stock.adobe.com

In den aktuellen Fällen geht es um angebliche Rechnungen für Markeneintragungen, die unerlaubterweise das Logo des DPMA sowie die gefälschte Unterschrift einer hochrangigen Mitarbeiterin der oberen Bundesbehörde enthält und zur Zahlung bestimmter Summen auf ausländische Konten auffordern. Die gefälschten Rechnungen, die dem DPMA bisher vorliegen, wurden allem Anschein nach per frankiertem Brief verschickt. Sie verweisen auf polnische Bankverbindungen.

DPMA stellt keine Rechnungen
Das DPMA ruft dazu auf, keineswegs auf derartige Zahlungsaufforderungen einzugehen. Die Behörde weist nachdrücklich darauf hin, dass von offizieller Seite für Anmelde-, Jahres- und Verlängerungsgebühren weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen versendet werden. In Empfangsbestätigungen, die das Amt im Nachgang einer Markenanmeldung verschickt, befinden sich lediglich Gebühreninformationen. Für die fristgerechte Überweisung der Gebühren ist jeder Anmelder selbst verantwortlich. Für die Veröffentlichung der Schutzrechte in den amtlichen Registern werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.

Hier finden Sie ein Beispiel, wie die angebliche Zahlungsforderung aussieht.

Margit Schrammel

Margit Schrammel

Recht und Steuern
IHK-Zentrale
Position: Rechtsassessorin
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